Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 58 Seiten

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Vernehmlassungsunterlage KG

chungsbehörde (ihrem Sekretariat) nicht eindeutig getrennt ist. Spätestens wenn man, wie von der hängigen Mo. Schweiger gewünscht, auch natürliche Personen als direkt sanktionierbar ins Recht fasst, ist die bestehende institutionelle Ausgestaltung rechtsstaatlich nicht mehr haltbar.

In den Anhörungen hat sich gezeigt, dass eine vollumfängliche Professionalisierung der Entscheidbehörde im Sinne eines Verzichts auf die heutigen Interessenvertreter in der WEKO auf bedeutenden Widerstand stossen würde. Der Bundesrat kommt diesen Bedenken entgegen, indem er ein neues Modell vorschlägt, das die Wahl von nicht interessengebundenen Fachexperten auch mit Praxiserfahrung als Richterinnen beziehungsweise Richter in ein unabhängiges Gericht vorsieht.

Schliesslich besteht die Forderung nach mehr Rechtsstaatlichkeit und nach der Beschleunigung der Verfahren. Letzteres steht in latentem Widerspruch zum Parlamentswillen, in Zukunft aufwändigere strafrechtliche Sanktionen einzuführen. Der Bundesrat will diesen Zielkonflikt auflösen, indem er die Aufgaben klarer auf die einzelnen Instanzen verteilt, die Verfahren dabei neu ordnet und den Instanzenzug vereinfacht.

Oberstes Ziel der Revision ist zusammengefasst, dass das KG mit allen neuen Instrumenten auf einem rechtlich einwandfreien Fundament steht, die erwünschte Präventivwirkung erzeugt sowie rasch und effektiv vollzogen werden kann.

Materielle Regelungen

- Bei der Behandlung vertikaler Abreden sind sehr unterschiedliche Auslegungen des heutigen Gesetzes und divergierende Erwartungen zu beobachten. In der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage wird dem Rechnung getragen, indem zwei Varianten präsentiert werden, die beide für mehr Klarheit sorgen und die es ermöglichen, der Kritik am heutigen Gesetz zu begegnen.

- Der Überarbeitungsbedarf am Widerspruchsverfahren ist von allen Seiten unbestritten: Die heutige Lösung bietet zu wenig Sicherheit für die Unternehmen, die mit neuen Geschäftsmodellen in die Erschliessung eines Marktes investieren wollen.

- In der Zusammenschlusskontrolle kommt es heute bei internationalen Zusammenschlüssen unbestritten zu Doppelspurigkeiten. Erleichterungen wurden hier von allen Angehörten gefordert. Darüber hinaus lässt das heutige Beurteilungskriterium aus volkswirtschaftlicher Sicht zu viele Zusammenschlüsse zu. Ein Festhalten an der heutigen Lösung, wie von Teilen der Wirtschaft gefordert, beinhaltet volkswirtschaftliche Risiken im Sinne einer zu starken Ballung von Marktmacht. In der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage wird den geäusserten Bedenken Rechnung getragen, indem zwei unterschiedlich weit gehende Alternativen präsentiert werden.

- Der Bedarf zu vermehrter internationalen Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbsbehörden ist angesichts der Globalisierung kaum zu bestreiten. Der Abschluss von Kooperationsabkommen soll durch eine grundlegende Norm in diesem Gesetz ergänzt und inhaltlich vorbereitet werden. Wenn die Behörden in der EU beispielsweise bereits Hausdurchsuchungen durchgeführt haben und die Schweizer Unternehmen dadurch vorgewarnt sind, machen