Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 58 Seiten
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Vernehmlassungsunterlage KG
Der Umfang des Reformvorhabens lässt es schliesslich als angezeigt erscheinen, auch eine gestaffelte Umsetzung der einzelnen Elemente dieser Vorlage ins Auge zu fassen.
1.2.1 Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit
Ziele
Angestrebt wird ein zeitgemässes institutionelles Modell der Wettbewerbsbehörden, das folgende Ziele erreicht:
- Die Stärkung der Unabhängigkeit der Entscheidinstanz;
- eine möglichst klare Zuordnung der Aufgaben Untersuchung und Entscheid;
- grundsätzliche Kompatibilität mit der Einführung von direkten Sanktionen gegen natürliche Personen;
- so weit wie möglich die Beschleunigung der Verfahren bis zum letztinstanzlichen Entscheid.
Angesichts der in 1.1.6 erläuterten Zielkonflikte scheint es kaum mehr möglich, diese Vorgaben ohne eine grundlegende Reform der heutigen institutionellen Struktur zu erreichen. Ein Festhalten am Mischmodell bestehend aus der WEKO und ihrem Sekretariat scheint nicht mehr zeitgemäss. Die OECD in ihrem Examen der Schweizer Wettbewerbspolitik von 2006 und Prof. Dr. Carl Baudenbacher u.a. in seinem Gutachten zur Evaluation des KG haben diese Ansicht mehrfach hervorgehoben. Die immer komplexer werdenden Fälle sind für ein reines Milizsystem eine zunehmende Belastung. Damit soll nicht gesagt werden, dass das heutige System nicht funktionieren würde; es funktioniert im Gegenteil im Rahmen des Möglichen gut. Verbesserungen sind aber notwendig, und sie sind mit vertretbarem Aufwand auch möglich.
Auf Ebene der Untersuchung soll eine unabhängige, effiziente, schlagkräftige Wettbewerbsbehörde tätig sein. Die Entscheide sollen bei sanktionsbedrohten Tatbeständen von einem von der Wettbewerbsbehörde und der Politik unabhängigen, professionalisierten, aber mit der notwendigen praktischen Erfahrung versehenen Spruchkörper getroffen werden. Vor diesem Spruchkörper soll ein faires und offenes Verfahren zwischen der Wettbewerbsbehörde als Klägerin und den Beschuldigten stattfinden.
Schliesslich sind die institutionellen Strukturen so auszugestalten, dass die Verfahren bis zum letztinstanzlichen Entscheid so rasch wie möglich abgewickelt werden können. Verfahren, die über viele Jahre vor den Rechtsmittelinstanzen hängig bleiben, wie dies zur Zeit teilweise beobachtet werden kann, stellen eine erhebliche Belastung für das Funktionieren des Marktes und der Wirtschaft dar. Heute besteht die Gefahr, dass die Marktverhältnisse bei Rechtskraft der Urteile nicht mehr der Situation zum Zeitpunkt der Untersuchung entsprechen.
Die Realisierung aller gesetzten Ziele bedeutet eine grosse Herausforderung. In der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage wird als Lösung deshalb eine substantielle institutionelle Neuordnung vorgeschlagen.