Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

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system ist der Rückgang der Rente aufgrund der hohen Schwellen zwischen den Rentenstufen häufig grösser als das zusätzlich erzielte Erwerbseinkommen. Dadurch sinkt das Gesamteinkommen trotz höherem Erwerbseinkommen (Schwelleneffekt). Dies trifft insbesondere Personen, welche bereits eine Arbeitsstelle haben und in der Lage sind, ihr Arbeitspensum zu erhöhen. So lautet eine den IV-Stellen häufig gestellte Frage "Wie viel darf ich noch verdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird?". Damit bestraft das Rentensystem, was die Invalidenversicherung von den Rentnerinnen und Rentnern einfordert, nämlich die Integration in den Arbeitsmarkt. Umgekehrt wirkt sich auch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes entweder gar nicht oder dann sehr stark auf die Rentenhöhe aus, je nachdem wie weit die Person von einer Rentenstufe entfernt ist.

- IV-Grad und Rentenanspruch verlaufen unterschiedlich: Die Abstufung der Renten erstreckt sich heute über einen sehr schmalen Bereich von 31 IV-Graden: bei einem IV-Grad von 39 Prozent gibt es keine Rente und ab einem IV-Grad von 70 Prozent eine ganze Rente. Innerhalb von 31 IV-Graden steigt der Rentenanspruch von 0 auf 100 Prozent einer ganzen Rente. Unterschiede im IV-Grad wirken sich dadurch überproportional auf die Höhe der Rente aus. Eine Person mit einem Invaliditätsgrad von 61% bekommt beispielsweise eine dreimal so hohe Rente wie eine Person mit einem Invaliditätsgrad von 49%, obwohl der Unterschied im Invaliditätsgrad lediglich 12 Prozentpunkte beträgt. Das bedeutet, dass eine Erhöhung des Einkommens infolge einer verbesserten Eingliederung, welche zu einer Reduktion des Invaliditätsgrades von 61% auf 49% führt, die IV-Rente um Zweidrittel reduziert.

- Ganze Rente trotz Erwerbsfähigkeit: 71 Prozent der Rentnerinnen und Rentner erhalten eine ganze Rente. Nur knapp die Hälfte hat einen Invaliditätsgrad von 100%, die anderen besitzen noch eine Resterwerbsfähigkeit. Personen mit einer ganzen Rente können bis zu 30 Prozent ihres früheren Einkommens erzielen, ohne dass ihr Anspruch auf eine ganze Rente reduziert wird. Dadurch können sie ein höheres Gesamteinkommen (Rente plus Erwerbseinkommen) erzielen und sind entsprechend häufig finanziell besser gestellt als die anderen Rentnerinnen und Rentner.

Entscheidend ist die Frage, wie sich das verfügbare Einkommen nach Steuern und sämtlichen Transferleistungen bei einer Aufnahme oder Erhöhung der Erwerbstätigkeit im IV-Rentensystem auswirkt. Eine Einkommensmodellierung (vgl. Abbildung unten) am Beispiel der Stadt Luzern bestätigt die obigen Befunde. Aufgrund der Stufen im IV-Rentensystem kann das verfügbare Einkommen trotz einer Steigerung des Bruttolohns sinken. Das höchste verfügbare Einkommen für eine Person mit einer IV-Rente besteht bei einem Invaliditätsgrad von 70%.