Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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Handlungsbedarf
Im Rahmen der 5. IV-Revision wurde viel in Eingliederungsmassnahmen investiert und im Rahmen der IV-Revision 6a und 6b werden die Eingliederungsmassnahmen nochmals verstärkt. So sind im Jahr 2018 insgesamt zusätzliche jährliche Ausgaben für die Eingliederung von durchschnittlich 370 Millionen. Franken vorgesehen. Das heutige Rentensystem weist jedoch eine Reihe von Merkmalen auf, welche im Ergebnis die Eingliederung behindern, weil IV-Rentnerinnen und –Rentner, welche eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ihr Arbeitspensum erhöhen, häufig finanziell bestraft werden. Mit einer Anpassung des Rentensystems soll die Eingliederung zusätzlich unterstützt und die IV finanziell entlastet werden.
Die folgende schematische Darstellung zeigt den Zusammenhang zwischen dem heutigen Rentensystem, dem Erwerbseinkommen und dem Gesamteinkommen. Die Summe der drei Flächen entspricht dem Gesamteinkommen der versicherten Person aus Erwerbseinkommen, IV-Rente und BV-Rente. Ganz links in der Abbildung ist die Situation von Personen ohne Erwerbseinkommen und mit einem Invaliditätsgrad von 100% dargestellt: Sie erhalten eine ganze IV- und BV-Rente. Mit zunehmendem Erwerbseinkommen sinken der Invaliditätsgrad und die entsprechende Rentenstufe in der IV und BV. Das Gesamteinkommen steigt bei einem IV-Grad zwischen 100% und 70% stetig an, weil die versicherte Person zusätzlich zur ganzen IV- und BV-Rente ein Erwerbseinkommen verdient. Sinkt der IV-Grad unter 70%, werden die IV- und BV-Rente von einer ganzen Rente auf eine Dreiviertelsrente reduziert. Dadurch reduziert sich trotz dem zusätzlichen Erwerbseinkommen das Gesamteinkommen deutlich. Dieser Schwelleneffekt wiederholt sich bei IV-Grad 60%, 50% und 40%. In der Tendenz sinkt das Gesamteinkommen mit abnehmenden IV-Grad.
Das heutige Rentensystem aus Sicht der Versicherten
6'000
5'000
BV-Rente
4'000 IV-Rente
3'000 Erwerbseinkommen
2'000
1'000
0
Erwerbs-0 1'500 3'000 4'500 6'000 einkommen 100% 70% 60% 50% 40% Invaliditätsgrad 3/4 1/2 1/4 Rentenstufe 1/1
Anhand dieser Abbildung lässt sich folgender Optimierungsbedarf ableiten:
- Arbeit muss sich lohnen: 62 Prozent der Rentnerinnen und Rentner weisen einen IV-Grad unter 100% aus; sie besitzen also noch eine Resterwerbsfähigkeit. Viele von ihnen möchten zumindest in eingeschränktem Umfang arbeiten. Wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ihr Arbeitspensum erhöhen, resultiert daraus ein tieferer Invaliditätsgrad und eventuell eine tiefere Rente (z.B. Dreiviertelsrente statt ganze Rente). Im geltenden Renten-