Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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innerhalb einer Sozialfirma – gezielt mit Eingliederungsmassnahmen unterstützt, erfolgt die finanzielle Unterstützung an Institutionen oder an eine dauerhafte Beschäftigung im 2. Arbeitsmarkt durch die Kantone (Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen, IFEG10).
Pilotversuche
Das BSV hat seit der 5. IV-Revision die Möglichkeit, zum Zweck der Eingliederung Pilotversuche zu bewilligen. Als ein Schwerpunkt für solche Pilotversuche wurde die Schaffung von Arbeitsplätzen definiert. Es laufen zurzeit zwei erste Pilotversuche, die zu weiteren Erkenntnissen führen sollen:
- Sozialfirma „Öko-Reinigungsservice“: Das Projekt bietet Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Ziel ist die Anstellung von IV-Rentner/innen (mit Rentenreduktion).
- Projekt „REGIOfutura“: Das Projekt zielt auf die Schaffung von Nischenarbeitsplätzen in einer Randregion für junge Menschen mit psychischer Erkrankung.
Assistenzbeitrag
Im Rahmen der IV-Revision 6a wird die Einführung eines Assistenzbeitrags vorgeschlagen. Personen mit einer Hilflosenentschädigung erhalten so die Möglichkeit, Assistenzpersonen anzustellen, welche sie auch in ihrem beruflichen Alltag unterstützen.
Fazit
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Invalidenversicherung seit Jahren eine konsequente Eingliederungsstrategie verfolgt, die mit den laufenden Revisionen 6a und 6b noch zusätzlich verstärkt wird. Durch die arbeitgeberseitigen Massnahmen werden konsequent Negativanreize, die gegen eine Anstellung von behinderten Menschen sprechen, aus dem Weg geräumt; ja sogar zu einem Positivanreiz (Minimierung des Anstellungsrisikos) für die Anstellung behinderter Menschen gewendet. Dadurch werden die Arbeitgeber („die Wirtschaft“) ihre sozialpolitische und volkswirtschaftliche Verantwortung vermehrt wahrnehmen können. Die Invalidenversicherung passt sich der dynamischen Wirtschaftsentwicklung laufend an und führt lösungs- und zukunftsorientierte Projekte durch.
Massnahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes
Neben dem IVG verfolgt auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) das Ziel, Menschen mit Behinderungen bestmöglich in die Arbeitswelt und den Alltag zu integrieren. Das BehiG ist darauf ausgerichtet, mit entsprechenden gesetzlichen Massnahmen die Umstände und Hindernisse des Umfeldes zu bekämpfen, welche Menschen mit Behinderungen belasten. Es richtet sich damit an die Gesellschaft als Ganzes und will die von ihr geschaffenen Rahmenbedingungen beeinflussen, damit jene Personen, die nicht in jeder Hinsicht den allgemeinen Normen entsprechen, nicht marginalisiert und ausgeschlossen werden. Weiter ist auch im BehiG die Möglichkeit vorgesehen, Pilotversuche im Bereich der Integration behinderter bzw. invalider Personen ins Erwerbsleben durchzuführen.
10 SR 831.26