Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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Auswirkungen des neuen Rentensystems auf Versicherte
Anhand von Fallbeispielen kann illustriert werden, wie sich die Anpassungen am Rentensystem im Einzelfall auswirken. Aus Sicht der Versicherten ist jedoch nicht nur der finanzielle Arbeitsanreiz wichtig, sondern auch die Höhe des Gesamteinkommens nach Eintritt der Invalidität im Vergleich zum Erwerbseinkommen vor Invalidität. Dieser Vergleich wird anhand eines Fallbeispiels jeweils für das bestehende und für das neue Rentensystem sowie für drei häufige IV-Grade (50%, 70% und 100%) vorgenommen. Beim Fallbeispiel "Invaliditätsgrad 70%" ist die Differenz zwischen dem heute ausgerichteten Rentenanspruch (100%) und dem künftig ausgerichteten Rentenanspruch (62,5%) am grössten. An diesem Fallbeispiel soll der maximal mögliche Rückgang des Gesamteinkommens illustriert werden.
Alleinstehende Person ohne Kinder, nur BVG-Obligatorium
Das erste Fallbeispiel zeigt eine alleinstehende Person ohne anspruchsberechtigte Kinder, welche keine überobligatorischen Leistungen der beruflichen Vorsorge erhält.
Fallbeispiel: Alleinstehende Person ohne Kinder Einkommen 65'000 CHF, BVG-Obligatorium
70000
60000 Einkommen nach Invalidität im 85% Verhältnis zu Einkommen vor Invalidität
77% 78%
50000 71%
60% 60%
40000
EL
BV-Rente
30000 IV-Rente
Erwerbseinkommen
20000
10000
0
vorher heute neu heute neu heute neu
IV Grad 100 IV Grad 70 IV Grad 50
Annahmen: Invalidität tritt im Alter von 40 Jahren ein, Resterwerbsfähigkeit wird voll realisiert, BVG-Obligatorium, 2% karrierebedingte Lohnsteigerung pro Jahr, alle Beitragsjahre erfüllt, kein Vermögen, max. möglicher Mietwert, Art. 14a Abs. 2 ELV wird bei den Berechnungen für das stufenlose System nicht angewendet, Berechnungen für die Stadt Luzern für das Jahr 2009.
Die Auswirkung des neuen Rentensystems auf das Gesamteinkommen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Bei Personen mit einem IV-Grad von 100% bleibt das Gesamteinkommen nach Invalidität unverändert.