Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

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Auswirkungen des neuen Rentensystems auf Versicherte

Anhand von Fallbeispielen kann illustriert werden, wie sich die Anpassungen am Rentensystem im Einzelfall auswirken. Aus Sicht der Versicherten ist jedoch nicht nur der finanzielle Arbeitsanreiz wichtig, sondern auch die Höhe des Gesamteinkommens nach Eintritt der Invalidität im Vergleich zum Erwerbseinkommen vor Invalidität. Dieser Vergleich wird anhand eines Fallbeispiels jeweils für das bestehende und für das neue Rentensystem sowie für drei häufige IV-Grade (50%, 70% und 100%) vorgenommen. Beim Fallbeispiel "Invaliditätsgrad 70%" ist die Differenz zwischen dem heute ausgerichteten Rentenanspruch (100%) und dem künftig ausgerichteten Rentenanspruch (62,5%) am grössten. An diesem Fallbeispiel soll der maximal mögliche Rückgang des Gesamteinkommens illustriert werden.

Alleinstehende Person ohne Kinder, nur BVG-Obligatorium

Das erste Fallbeispiel zeigt eine alleinstehende Person ohne anspruchsberechtigte Kinder, welche keine überobligatorischen Leistungen der beruflichen Vorsorge erhält.

Fallbeispiel: Alleinstehende Person ohne Kinder Einkommen 65'000 CHF, BVG-Obligatorium

70000

60000 Einkommen nach Invalidität im 85% Verhältnis zu Einkommen vor Invalidität

77% 78%

50000 71%

60% 60%

40000

EL

BV-Rente

30000 IV-Rente

Erwerbseinkommen

20000

10000

0

vorher heute neu heute neu heute neu

IV Grad 100 IV Grad 70 IV Grad 50

Annahmen: Invalidität tritt im Alter von 40 Jahren ein, Resterwerbsfähigkeit wird voll realisiert, BVG-Obligatorium, 2% karrierebedingte Lohnsteigerung pro Jahr, alle Beitragsjahre erfüllt, kein Vermögen, max. möglicher Mietwert, Art. 14a Abs. 2 ELV wird bei den Berechnungen für das stufenlose System nicht angewendet, Berechnungen für die Stadt Luzern für das Jahr 2009.

Die Auswirkung des neuen Rentensystems auf das Gesamteinkommen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Bei Personen mit einem IV-Grad von 100% bleibt das Gesamteinkommen nach Invalidität unverändert.