Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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Auswirkungen einer Erhöhung des Erwerbseinkommens auf Versicherte
Die versicherte Person hat vor der Invalidität ein Einkommen von 90'000 Franken pro Jahr erzielt. Nun verdient sie noch 45'000 Franken. Dies entspricht einem IV-Grad von 50%, was nach dem neuen Rentensystem jährlich eine IV-Rente von 8'946 Franken und eine BV-Rente von 9'740 Franken ergibt. Zusammen mit dem Renteneinkommen erzielt sie somit ein Gesamteinkommen von 63'686 Franken. Bei einer Erhöhung des Erwerbseinkommens auf 52'200 Franken pro Jahr würde sie im neuen Rentensystem 66'942 Franken, also 3'256 Franken mehr erzielen – im geltenden Rentensystem wäre ihr Gesamteinkommen hingegen um 3'634 Franken gesunken (Reduktion der IV- und BV-Rente von einer halben auf eine Viertelsrente). Im neuen Rentensystem lohnt sich also Arbeit, im geltenden Rentensystem wird bestraft, wer sein Erwerbseinkommen erhöht.
Tabelle 1-5
Auswirkungen einer Erhöhung des Erwerbseinkommens
Neues Rentensystem, in Franken pro Jahr
neu Erwerbseinkommen 45'000 Erwerbseinkommen 52'200 Differenz + 7’200
Invaliditätsgrad 50% 42%
IV-Rente 8'946 6'560 - 2'386 BV-Rente 9'740 8'182 - 1'558 Total Renten 18'686 14'742 - 3'944
Total Einkommen 63'686 66'942 + 3'256
Geltendes Rentensystem, in Franken pro Jahr
bisher Erwerbseinkommen 45'000 Erwerbseinkommen 52'200 Differenz + 7'200
Invaliditätsgrad 50% 42%
IV-Rente 11'928 5'964 - 5'964 BV-Rente 9'740 4'870 - 4'870 Total Renten 21'668 10'834 - 10'834
Total Einkommen 66'668 63'034 - 3'634
Annahmen: Alleinstehende Person ohne anspruchsberechtigte Kinder, Invalidität tritt im Alter von 40 Jahren ein, Resterwerbsfähigkeit wird voll realisiert, keine überobligatorischen Leistungen in der BV, 3% karrierebedingte Lohnsteigerung pro Jahr, alle Beitragsjahre erfüllt.
Das Ausmass der Veränderung des Gesamteinkommens hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielweise dem Valideneinkommen, dem für die Rentenberechnung massgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Höhe der BV-Rente. In den allermeisten Fällen kann ein positiver Gesamteffekt erwartet werden.