Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

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Anpassung der Eingliederungsinstrumente an die Bedürfnisse von psychisch Behinderten

Die Ressourcen und letztlich die Arbeitsmarktfähigkeit einer aus psychischen Gründen von Invalidität bedrohten, aber eingliederungsfähigen Person sollen durch geeignete Massnahmen auf- und ausgebaut werden. Die mit der 5. IVG-Revision eingeführten Integrationsmassnahmen wurden bereits speziell für psychisch Behinderte entwickelt, in erster Linie mit dem Ziel, Massnahmen am Übergang zwischen sozialer und beruflicher Integration bereitzustellen und die verbliebene Restarbeitsfähigkeit der Versicherten zu fördern. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dieses Instrument weiter optimiert werden sollte, um diesen Zweck effektiv zu erfüllen.

In der Botschaft zur 5. IV-Revision wurden Integrationsmassnahmen tendenziell unter dem Aspekt „First train then place16“ eingeführt. Die Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation (Gewöhnung an den Arbeitsprozess, Aufbau der Arbeitsmotivation, Stabilisierung der Persönlichkeit, Einüben sozialer Grundelemente) sowie die auf die berufliche Eingliederung gerichteten Beschäftigungsmassnahmen werden bislang von den Durchführungsstellen mehrheitlich auch so verstanden. Diese Rehabilitationselemente sollen weiterhin angeboten werden, vor allem um stark eingeschränkte versicherte Personen auf eine Eingliederung in den Erwerbsprozess vorzubereiten.

Mit der weiteren Stärkung der Früherfassung wird aber auch davon ausgegangen, dass immer mehr betroffene Personen noch eher erkannt und somit frühzeitig begleitet werden können. Wenn der Arbeitsplatz oder zumindest der Kontakt zur Arbeitswelt noch nicht oder noch nicht lange verloren ist, scheint der auch von der einschlägigen Literatur17 beschriebene Weg des „First place, then train“ gerade für psychisch Behinderte deutlich erfolgversprechender als die oben dargestellte entgegen gesetzte Herangehensweise. Dieses, insbesondere in den USA unter der Bezeichnung „Supported Employment“ angewandte Konzept, sieht im Gegensatz zum bisher in der Schweiz vorherrschenden Ansatz die direkte Platzierung im ersten Arbeitsmarkt als wegweisenden Rehabilitationsschritt. In diesem Modell unterstützt ein Jobcoach die versicherte Person, falls notwendig bei der Stellensuche, vor allem aber steht er der Person und deren Arbeitgeber während der Anstellung an einem Arbeitsplatz in einem normalen Betrieb jederzeit beratend und unterstützend zur Seite. Dies kann zum einen das Selbstvertrauen und die Motivation, sowie die Frustrationstoleranz der begleiteten Person deutlich stärken, zum anderen aber auch das Verständnis des Umfeldes, bestehend aus Arbeitgeber und Kollegen, für die besondere Situation der Person erhöhen18.

Die Integration in den Arbeitsmarkt führt zu positiven Auswirkungen auf Selbstwertgefühl, Lebensqualität und damit auf die Gesundheit. Dies ist nicht zuletzt auf das Verrichten von bezahlter Arbeit zurückzuführen. Studien aus den USA belegen den positiven Beitrag dieses Ansatzes zur Senkung von Gesundheits- und Versicherungskosten. Berentungen können verhindert werden, oder Teilrenten statt ganzen

16 Berufliche Integration über Wiedereingliederungstrainings und geschützte Werkstätten zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt.

17 Rüst, T. et al. (2004). Supported Employment. Modelle unterstützter Beschäftigung in der Schweiz. Nationales Forschungsprogramm. Probleme des Sozialstaates. Wissenschaftlicher Schlussbericht.

18 Rössler, W. (2006). Supported Employment. Der Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt.