Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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Eingliederung muss dabei vor allem auch die persönlichen Bedürfnisse einer zu begleitenden Person sowie deren sozialen Hintergrund berücksichtigen. Wie die Ergebnisse der vom BSV im Rahmen der FoP-IV in Auftrag gegebenen Studie „Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen“19 zeigen, benötigen zum Beispiel ältere Arbeitnehmer, allein erziehende Mütter oder Migranten und Migrantinnen jeweils unterschiedliche zusätzliche Unterstützung. Gerade in diesen Fällen kann die IIZ (interinstitutionelle Zusammenarbeit) von besonderer Relevanz sein, um Integration optimal zu gewährleisten.
Eine darüber hinaus führende noch engere Ressourcenbündelung, beispielsweise zwischen der IV und den RAV, um etwa Integrationsmassnahmen aus einer Hand anzubieten, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vorgesehen. Trotz Zielkongruenzen beider Institutionen handelt es sich jeweils um eine andere Klientel, mit unterschiedlichen Förderbedürfnissen. Eine durchaus überdenkenswerte Zusammenlegung würde einen Systemwandel darstellen, der eine genügend lange Analyse- und Planungsphase voraussetzen würde.
Eingliederungsorientierte Abklärung versicherter Personen
Interprofessionelle Assessments
Die „Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen“ hat gezeigt, dass dem Abklärungsprozess in der Invalidenversicherung grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausgestellt werden kann. Die medizinischen Beurteilungen sind professionell und stützen sich auf medizinische Aspekte und diskriminieren z.B. nicht nach soziodemographischen Merkmalen. Gleichzeitig stimmt diese Aussage lediglich mit Bezug auf die mit der Rentenprüfung einhergehenden Abklärungen. Den eingliederungsorientierten Aspekten der Abklärung kann leider kein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Hier zeigt sich, dass über der ausgeprägten Fokussierung auf die Erhebung der rein medizinischen Aspekte des Sachverhaltes, die eingliederungsorientierten Fragestellungen quasi gänzlich vergessen gehen. Anders ist nicht zu erklären, dass bei der Hälfte der geprüften Dossiers in den durchschnittlich 5-seitigen medizinischen Dokumenten entweder gar keine Folgen der Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit ausgewiesen werden oder nur in einem einzelnen Satz darauf hingewiesen wird. Konkret handlungsleitende Aussagen, welche der Einleitung individueller beruflicher Massnahmen dienen würden, fehlen vollständig.
Im heutigen Abklärungsverfahren stellen also die beruflich rehabilitative und die medizinische Abklärung zwei vollständig voneinander getrennte Verfahren dar. Diese Trennung führt in der Konsequenz zu Verzögerungen im Verfahren und zu sequenziellen Abklärungen. Wenn das medizinische Gutachten der Planung der Eingliederung nicht dient, bedeutet dies, dass andere Abklärungen sich anschliessen müssen, um herauszufinden, ob eine Eingliederung angezeigt und sinnvoll ist. Zeitverlust ist im Bereich der Eingliederung jedoch deckungsgleich mit Verlust an Eingliederungschancen. Die Trennung der Abklärungsverfahren bedeutet also ein ernstes Hemmnis mit Bezug auf erfolgreiche Eingliederungen. Vor diesem Hintergrund ist es wenig erstaunlich, dass die Eingliederungserfolge bei psychisch Behinderten schlechter ausfallen und dass ihnen deutlich häufiger ganze Renten zugesprochen werden, als Personen mit anderen Erkrankungsbildern. Aus diesen
19 Baer, N., Fasel, T., Frick, U. (2009).Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen. Typologisierung der Personen, ihrer Erkrankungen, Belastungen und Berentungsverläufe. Beiträge zur Sozialen Sicherheit.