Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

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Das Assessment-Team kann, je nach Ausgangslage und Fragestellung, aus internen Fachpersonen bestehen oder auf externe involvierte Personen ausgeweitet werden. Grundsätzlich sollen alle Personen einbezogen werden, welche mit Blick auf die anstehenden nächsten Schritte wesentliche Informationen für den Entscheid, welcher Verfahrensstrang (Eingliederung oder Rente) weiter zu verfolgen ist, beitragen können. Dies sind insbesondere die versicherte Person selbst, der Eingliederungsverantwortliche der IV, der RAD-Arzt, behandelnde Ärzte, Fachspezialisten anderer Versicherungsträger, Case Manager der Krankentaggeldversicherung, etc.

Ganz generell ist festzuhalten, dass im Assessment selbst zu klären ist, welchen Umfang und Tiefe das Assessment im konkreten Fall haben muss. So kann im einen Fall ein vertieftes Gespräch unter Fachleuten zur Klärung der offenen Fragen genügen, in einem anderen Fall ergibt ein solches erstes Assessment-Gespräch, dass weiterführende Abklärungen z.B. eine über einige Zeit andauernde praktische Arbeitserprobung benötigt werden. Das Interprofessionelle Assessment kann also erfolgen

- mittels eines interprofessionellen Gesprächs, oder

- mittels konkreter, berufsnaher, beobachteter Tätigkeiten der versicherten Person

- einmalig, mehrmalig, punktuell oder als eigentliche Abklärungsphase während eines bestimmten Zeitraums

- gemeinsam durch verschiedene IV- interne und -externe Fachdisziplinen (insbesondere Medizin (RAD und behandelnde Ärzte) und Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Eingliederungsverantwortliche, frühere und/oder aktuelle Arbeitgeber).

Im Rahmen des Interprofessionellen Assessments erfolgt, neben der Einschätzung der Eingliederungsfähigkeit, die Erhebung des Eingliederungsbedarfs sowie die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Eingliederungsmassnahmen. Auf Grundlage dessen wird die Eingliederung der versicherten Person geplant. Das Produkt des Assessments ist ein Bericht mit einem Eingliederungsplan, welcher von allen Beteiligten verbindlich unterstützt wird. Dieser umschreibt die für die Eingliederung konkret geplanten Etappen und Massnahmen.

Gerade bei psychisch Behinderten sollte eine solchermassen interprofessionell ausgerichtete Abklärung zu deutlich verbesserten Einschätzungen der Eingliederungsfähigkeit und der Empfehlung zielgerichteter Massnahmen führen.

Assessment und verstärkte Teilrentenpraxis

Im Assessment muss der Sachverhalt, der einer Leistung zugrunde zu legen ist, rechtsgenüglich abgeklärt werden. Je nachdem, welche Leistung bzw. Massnahme zur Diskussion steht, bedingt dies unterschiedliche Zusammensetzungen des interprofessionellen Assessments. Geht es ausschliesslich um eingliederungsorientierte Fragen, muss, wie bereits weiter oben beschrieben, der Beizug eines Arztes nicht zwingend sein.

Anders verhält es sich, wenn sich im Laufe der Eingliederungsphase zeigt, dass für eine versicherte Person die Ausrichtung einer (Teil-)Rente ein Thema wird (z.B. parallel zur Erhaltung eines bestehenden Arbeitsplatzes). Um in solchen Fällen ein sequenzielles Aneinanderreihen verschiedener Abklärungen zu vermeiden, ist in dem Moment, in dem sich abzeichnet, dass eine Rentenprüfung unumgänglich wird,