Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

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Erkenntnissen ist der Schluss zu ziehen, dass in der IV zwingend ein ganzheitliches eingliederungsorientiertes Abklärungsverfahren einzuführen ist.

Die geplanten Interprofessionellen Assessments in der Invalidenversicherung (Art. 7cquater E-IVG) müssen daher arbeitsmarktlich-medizinisch orientiert sein. Sie stützen sich auf standardisierte Beurteilungsverfahren und haben mit Blick auf die berufliche Eingliederung zum Ziel:

- eine ressourcenorientierte Gesamtbeurteilung der medizinischen, arbeitsmarktlichen und sozialen Situation,

- eine von den involvierten Fachspezialisten verschiedener Professionen gemeinschaftlich getragene Beurteilung der Situation der Versicherten,

- einen Entscheid zur anwendbaren Strategie: Rente, Eingliederung oder Rente und Eingliederung.

Folgende Aspekte werden im IV-spezifischen interprofessionellen Assessment berücksichtigt:

- Qualifikation, berufliche Erfahrung

- Gesundheitliche Situation

- Psychosoziale Belastungsfaktoren

- Finanzielle Situation

- Soziales Beziehungsnetz und Freizeitgestaltung

- Selbsteinschätzung

- Motivation

- Involvierte Institutionen

- Eingliederungspotenzial

Auf der Basis dieser Gesamtbeurteilung sollen folgende Elemente erfasst werden:

- Problemanalyse und Bedarf des Versicherten

- Ressourcen und Möglichkeiten

- Qualität des sozialen Netzes und möglicher Unterstützungsleistungen

- Koordination der verschiedenen involvierten Leistungserbringer

Das Ziel von Assessments ist also, einen spezifischen Sachverhalt, der als problematisch beurteilt wird, kritisch zu erfassen, Informationen zu gewinnen und die Situation umfassend zu analysieren und zu bewerten. Der Ausgangspunkt des mit Blick auf die Problemlösung einzuleitenden Unterstützungsprozesses soll so gut erfasst werden, dass die im späteren Verlauf erfolgenden, auf die Problemlösung ausgerichteten Handlungen zielorientiert geplant werden können und schlussendlich zum Erfolg führen.

Im Zusammenhang mit der Organisation eines Unterstützungsmanagements ist die aus einem ersten Assessment erfolgte Klärung der Situation kein einmaliger, abgeschlossener Vorgang. Die Einschätzung muss nach ersten Umsetzungsschritten eventuell korrigiert und wiederholt werden. Sie kann punktuell erfolgen oder auch eine eigentliche Abklärungsphase darstellen (z.B. bei institutionalisierten Abklärungen).