Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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Fallbeispiel 2: Paar mit zwei anspruchberechtigten Kindern Einkommen IV-Rentner 90'000 CHF Einkommen Ehepartner 25'000 CHF Anpassung nur der Kinderrente
140000
120000
Einkommen nach Invalidität 92% 92% 92% 91% im Verhältnis zu Einkommen 86% vor Invalidität
100000 81%
80000 BV-Rente
IV-Kinderrente
60000
IV-Hauptrente
Erwerbseinkommen Partner 40000
Erwerbseinkommen IV-Bezüger
20000
0
vorher heute neu heute neu heute neu
IV Grad 100 IV Grad 70 IV Grad 50
Annahmen: Invalidität tritt im Alter von 40 Jahren ein, Kinder sind 3 resp. 5 Jahre alt, Resterwerbsfähigkeit wird voll realisiert, Ehepartner des IV-Bezügers realisiert ein Erwerbseinkommen von 25'000 CHF, BVG-Obligatorium, 3% karrierebedingte Lohnsteigerung pro Jahr, alle Beitragsjahre erfüllt, Überentschädigungsregelung in der BV greift bei 90% des Valideneinkommens (Resterwerbsfähigkeit wird voll angerechnet), kein Vermögen, max. möglicher Mietwert, Kinderzulagen in der Höhe von 4'800 Franken pro Jahr, Berechnungen für die Stadt Luzern für das Jahr 2009.
Wird auch die Anpassung des Rentensystems berücksichtigt, zeigen sich bei diesem Fallbeispiel die folgenden Auswirkungen:
- Bei Personen mit einem IV-Grad von 100% ändert sich nichts im Vergleich zur
vorhergehenden Darstellung, da die Anpassung des Rentensystems keine Auswirkung auf die Rentenhöhe von Personen mit einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit hat. Das Haushaltseinkommen reduziert sich von 86% auf 81% des Einkommens vor Invalidität.
- Bei Personen mit einem IV-Grad von 70% wird die BV-Rente im neuen Ren-
tensystem nicht mehr gekürzt. Die Rentenanpassung ist bei dieser Personengruppe am grössten, sodass sich das Einkommen von 92% auf 84% des Haushaltseinkommens vor Invalidität reduziert.
- Auch bei Personen mit einem IV-Grad von 50% wirkt sich die Rentenanpas-
sung auf das Haushaltseinkommen aus. Insgesamt reduziert es sich von 92% auf 86% des Haushaltseinkommens vor Invalidität.