Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 72Fedlex · Erläuternder Bericht

Fallbeispiel 2: Paar mit zwei anspruchberechtigten Kindern Einkommen IV-Rentner 90'000 CHF Einkommen Ehepartner 25'000 CHF

140000

120000 Einkommen nach

92% 92% Invalidität im Verhältnis zu 86% 86% Einkommen vor Invalidität 84%

100000 81%

80000

BV-Rente

IV-Kinderrente

60000

IV-Hauptrente

Erwerbseinkommen Partner 40000

Erwerbseinkommen IV-Bezüger

20000

0

vorher heute neu heute neu heute neu

IV Grad 100 IV Grad 70 IV Grad 50

Annahmen: Invalidität tritt im Alter von 40 Jahren ein, Kinder sind 3 resp. 5 Jahre alt, Resterwerbsfähigkeit wird voll realisiert, Ehepartner des IV-Bezügers realisiert ein Erwerbseinkommen von 25'000 CHF, BVG-Obligatorium, 3% karrierebedingte Lohnsteigerung pro Jahr, alle Beitragsjahre erfüllt, Überentschädigungsregelung in der BV greift bei 90% des Valideneinkommens (Resterwerbsfähigkeit wird voll angerechnet), kein Vermögen, max. möglicher Mietwert, Art. 14a Abs. 2 ELV wird bei den Berechnungen für das stufenlose System nicht angewendet, Kinderzulagen in der Höhe von 4'800 Franken pro Jahr, Berechnungen für die Stadt Luzern für das Jahr 2009.

Fazit

Zusammenfassend wirkt sich die Anpassung der Kinderrenten und des Rentensystems weniger stark auf Familien mit geringeren Einkommen (Fallbeispiel 1) aus als auf Familien mit höheren Einkommen (Fallbeispiel 2). Dies hängt zum einen damit zusammen, dass IV-Rentnerinnen und –Rentner mit anspruchsberechtigten Kindern und mit geringen Valideneinkommen ─ sofern sie über eine zweite Säule verfügen ─ tendenziell stärker von der BV-Überentschädigungsregelung betroffen sind als IV-Rentnerinnen und –Rentner mit höheren Valideneinkommen. Dies hat in vielen Fällen zur Folge, dass die BV-Rente im heutigen System gekürzt wird und die Anpassung der Kinderrente und des Rentensystems ein Stück weit durch eine geringere BV-Kürzung und damit eine höhere BV-Rente kompensiert wird. Zum anderen haben IV-Rentnerinnen und –Rentner mit geringen Einkommen oft Anspruch auf EL. Die EL orientieren sich primär an der Bedürftigkeit auf Haushaltsebene und gleichen damit allfällige Auswirkungen der Rentenanpassung weitgehend aus.

Finanzielle Auswirkungen

Die Massnahmen bei den Rentnerinnen und Rentnern mit Kindern führen zu Einsparungen in der IV von 180 Millionen Franken im Jahr 2018 und zu 200 Millionen Franken im Durchschnitt der Jahre 2019-2028. Ausserdem führt diese Massnahme