Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 77Fedlex · Erläuternder Bericht

Strengere qualitative Anforderungen an die Ausbildungsstätten und Anpas-

sung der Eintrittsschwelle

Im Rahmen einer Optimierung der IV-Anlehre / PrA INSOS wird als erster Schritt sichergestellt, dass diese Massnahmen nur noch in entsprechend qualifizierten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. In einem zweiten Schritt werden die für die Zusprache der Massnahme nötigen Anforderungen an das später zu erzielende Einkommen erhöht, um möglichst sicherzustellen, dass nach einer angemessenen Ausbildungsdauer ein wirtschaftlich relevantes Einkommen erreicht werden kann.

Neues System Anzahl Auszubildende 600

500

Geschützter Arbeitsplatz, ganze Rente 400

300

200 150 Geschützter Arbeitsplatz, ganze Rente 120 100 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr

50 Freie Wirtschaft, keine ganze Rente Zeit

Es ist anzunehmen, dass bei einer erhöhten Eintrittsschwelle in die IV-Anlehre einige „stärkere“ Auszubildende innerhalb der Zielgruppe, welche bisher nach der IV-Anlehre in eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBG, SR 412.10) übergetreten sind, direkt mit einer Ausbildung nach BBG (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest) beginnen könnten. Schliesslich wird von den Institutionen verlangt, zumindest einen Teil dieser Ausbildungen im freien Arbeitsmarkt durchzuführen. Auch Abklärungsmassnahmen im Rahmen von Art. 15 IVG sind vermehrt im primären Arbeitsmarkt zu absolvieren.

Auswirkungen

Die genannten Anpassungen im heutigen System der IV-Anlehre / PrA INSOS führen zu einer Entlastung von rund 50 Millionen Franken gegenüber den heutigen Ausgaben von 100 Millionen Franken pro Jahr. Den Versicherten selbst erwachsen bezüglich der beruflichen Zukunftsperspektiven keine negativen Folgen. Die Leistungsstärkeren werden intensiver im Hinblick auf eine Tätigkeit in der offenen Wirtschaft gefördert, die Leistungsschwächeren erhalten weiterhin die Möglichkeit, in einer angepassten geschützten Arbeitsumgebung zu arbeiten.

Der Kostentransfer auf die Kantone wird schätzungsweise 20 Millionen Franken pro Jahr für zusätzliche geschützte Arbeitsplätze und Ergänzungsleistungen betragen. Die hier beschriebenen Massnahmen betreffen die berufliche Grundbildung nach