Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 79Fedlex · Erläuternder Bericht
Das Betrugsmanagement der IV orientiert sich grundsätzlich an den Instrumenten und Abläufen, wie sie seit längerem bereits erfolgreich in den Privatversicherungsgesellschaften angewandt werden. Das Konzept lässt sich grob in folgende vier Phasen unterteilen:
- Erkennen von Verdachtsfällen
- Spezielle Abklärungen und Ermittlungen
- Observationen als ultima ratio
- Versicherungs- und strafrechtliche Massnahmen
Erste Erfahrungen
Die Erfahrungen der IV mit der Betrugsbekämpfung sind durchwegs positiv: In den ersten 12 Monaten wurden rund 2600 Verdachtsfälle eruiert und an die Betrugsbekämpfungs-Spezialisten in den IV-Stellen zu weiteren Abklärungen und Ermittlungen weitergeleitet. In 950 Fällen konnte die Sachlage zwischenzeitlich geklärt und der Verdacht auf Betrug in 150 Fällen bestätigt werden, in 800 Fällen hingegen nicht. Die Summe der Rentenleistungen, die damit eingespart werden konnte, liegt bei rund 2.5 Mio. Franken im Jahr. Einsparungen, die sich allenfalls auch bei den Ergänzungsleistungen zur IV oder bei Invalidenrenten der zweiten Säule ergeben, sind bei diesen Rechnungen nicht berücksichtigt.
Die Observation spielt bei der Betrugsbekämpfung der IV-Stellen eine wichtige Rolle. Insgesamt wurden im ersten Jahr 120 Observationen eingeleitet, wovon 60 inzwischen abgeschlossen sind. In 20 Fällen, also in jedem dritten Fall, bestätigte die Observation den Verdacht, in den anderen 40 Fällen nicht. Das bedeutet für diese Zwischenbilanz: Etwa einer von acht der 150 Betrügerinnen und Betrüger wurden mit einer Observation überführt, bei den übrigen genügten andere, weniger einschneidende Abklärungen, beispielsweise betreffend allfällig vorhandenem Erwerbseinkommen von Rentenbeziehenden.
Die Betrugsbekämpfung in der IV wird jedoch nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland betrieben. Die Erfahrungen aus zwei Pilotversuchen in Thailand und Kosovo helfen nun bei der Ausweitung der offensiveren Betrugsbekämpfung auf andere Länder mit vergleichsweise hohem Anteil exportierter IV-Renten. So konnten bereits mit Erfolg Betrugsbekämpfungsklauseln in die bilateralen Abkommen mit Montenegro, Serbien sowie Bosnien-Herzegowina aufgenommen werden und es ist davon auszugehen, dass weitere Länder folgen werden. Zudem wird die Zusammenarbeit im Rahmen der Betrugsbekämpfung mit EU-Staaten intensiviert und ausgebaut.
Nicht zuletzt dank dem verantwortungsvollen Umgang der IV-Stellen mit den neuen Instrumenten, insbesondere der Observation, haben sich diese in der Betrugsbekämpfung der IV bewährt. Dabei ist zu bemerken, dass es bei den bisher durchgeführten Observationen zu keinerlei ungerechtfertigten Eingriffen in die Privatsphäre der Versicherten gekommen ist. Zudem erreichen die im Rahmen der Betrugsbekämpfung erlangten Beweise volle Beweiswürdigung vor den Gerichten und erfüllen damit alle rechtstaatlichen Erfordernisse.
Handlungsbedarf auf Grund praktischer Erfahrungen
Im Sozialversicherungsbereich ist die Betrugsbekämpfung längstens nicht mehr nur ein Thema für die Invalidenversicherung. Nicht zuletzt auf Grund der im Rahmen