Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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der IV per 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Fassung vor, dass der Bestand der flüssigen Mittel und der Anlagen des IV-Ausgleichsfonds grundsätzlich nicht unter 50 Prozent einer Jahresausgabe fallen darf. Die Schuldenrückzahlung soll sich künftig an dieser Zielgrösse orientieren.
Der Anteil der flüssigen Mittel und der Anlagen des IV-Ausgleichsfonds, der über 50 Prozent einer Jahresausgabe liegt, wird zwecks Schuldenabbau vollumfänglich der AHV überwiesen. Liegt er unter 50 Prozent, wird die Rückzahlung ausgesetzt. Die vorliegende Revision sieht den langfristigen Schuldenabbau von im Schnitt jährlich 700 Millionen Franken (2019-2028) vor. Dank der Schuldenrückzahlung reduzieren sich die Ausgaben der IV für Zinszahlungen um jährlich 100 Millionen Franken (2019-2028).
Die nachfolgende Grafik zeigt, dass eine Entschuldung bis 2028 realistisch ist.
IV-Schuld
-16'000
-14'000
-12'000
-10'000
-8'000
-6'000
-4'000
-2'000
2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 20272029
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1.3.8 Interventionsmechanismus zur langfristigen Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts
Hintergrund und Zweck
Das Bundesgesetz über die Sanierung der IV, welches am 1. Januar 2011 in Kraft tritt, sieht die Schaffung eines eigenständigen Ausgleichsfonds für die IV (IV-Fonds) vor. Um die für den Versicherungsbetrieb nötige Liquidität zu gewährleisten, startet der neu geschaffene Fonds mit einem Deckungskapital von 5 Milliarden Franken, was etwa 50% einer Jahresausgabe entspricht.
Mit den in der 6. IV-Revision (6a und 6b) vorgeschlagenen Massnahmen wird aus heutiger Sicht der IV-Fonds künftig im Gleichgewicht sein. Um die Liquidität des IV-Fonds auch längerfristig sicherzustellen, beispielsweise bei einem wirtschaftli-