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Vernehmlassung 2009/118: Anpassung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) · 8 Seiten
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Art. 54 Abs. 1
1 Die Verfügungen nach Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 19 Absatz 2 werden im Namen des BFM (Art. 27) oder des EDA (Art. 30) mit dem Standardformular nach Anhang VI des EG-Visakodex18 erlassen.
II
Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang geregelt.
III
Diese Verordnung tritt am .... in Kraft.
.... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
18 Fassung gemäss ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1