Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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Beratungswesen
Im Bereich des landwirtschaftlichen Beratungswesens finanziert der Bund überregionale Beratungsdienste sowie die Beratungszentralen. Der Grossteil der Bundesmittel wird für die landwirtschaftliche Beratungszentrale AGRIDEA aufgewendet (9,5 Mio. p.a.), welche Beratungskräfte der Kantone und Organisationen sowie auch Forschungsinstitutionen unterstützt. Der Bundesrat beantragt, die Mittel zugunsten des landwirtschaftlichen Beratungswesens ansteigend um bis zu gut einem Drittel gegenüber dem geltenden Finanzplan zu reduzieren. Da der Grossteil der Bundesmittel im Beratungswesen an die AGRIDEA ausgerichtet wird, werden die Kürzungen schwergewichtig diese Institution betreffen. Die Umsetzung kann durch eine Reduktion des Umfangs des Leistungsauftrages erfolgen und wird eine Anpassung des Leistungskataloges zur Folge haben. Die Möglichkeiten der Landwirte zur Anpassung ihrer Strukturen und Infrastrukturen an neue Erfordernisse dürften durch die Ausgabenreduktion im Beratungswesen tendenziell etwas verringert werden. Beabsichtigen die Kantone, im Bereich des Beratungswesens die gleichen Leistungen wie heute zu beziehen, so könnte dies aufgrund höherer Dienstleistungspreise eine geringfügige Mehrbelastung der Kantone zur Folge haben.
Pflanzen- und Tierzucht
Unter dem Titel Pflanzen- und Tierzucht fördert der Bund Tierzuchtmassnahmen und die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans «Pflanzengenetische Ressourcen». Die Förderung der Tierzucht ist eine WTO-taugliche Massnahme zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen, die sich auf Artikel 141 LwG stützt. Sie ermöglicht eine eigenständige, hochwertige und den natürlichen Verhältnissen unseres Landes angepasste Zucht von Nutztieren. Die Bundesmittel im Tierzuchtbereich werden an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet. Dadurch werden die Dienstleistungen der Zuchtverbände wie Herdebuchführung und Leistungsprüfungen zugunsten der Tierzüchter verbilligt. Im Jahr 2009 wendete der Bund rund 35 Millionen für die Tierzuchtförderung auf. Gut 24 Millionen entfielen auf die Rindviehzucht, während die Schaf- und Ziegenzucht mit knapp 4 Millionen und die Schweinezucht mit gut 3 Millionen gefördert wurden. In die Pferdezucht flossen knapp 2 Millionen. Zur Erhaltung gefährdeter Schweizer Rassen – dazu hat sich die Schweiz im Rahmen des Übereinkommens vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt (SR 0.451.43) verpflichtet – investierte der Bund 1,3 Millionen. Davon wurde rund 1 Million zugunsten der einzigen Schweizer Pferderasse (Freiberger) aufgewendet. Die Beiträge zugunsten der Tierzucht sowie zur Erhaltung der tier- und pflanzengenetischen Ressourcen sollen ansteigend um bis zu gut 30 Prozent reduziert werden. Mit den künftig noch zur Verfügung stehenden Mitteln soll in erster Linie die Führung von Zucht- und Herdebüchern mitfinanziert werden. In der Pferdezucht soll sich die staatliche Unterstützung nach einer Übergangsphase auf Massnahmen zur Erhaltung der einzigen Schweizer Rasse (Freiberger) beschränken. Im Bereich der tier- und pflanzengenetischen Ressourcen sind Priorisierungen zur Realisierung von Projekten zur Erhaltung von Schweizer Rassen und zur Sicherstellung bestehender Sammlungen vorzunehmen. Die Kürzung der Förderbeiträge in der Tierzucht bewirkt, dass Züchterinnen und Züchter für die von anerkannten Zuchtorganisationen erbrachten Dienstleistungen mehr bezahlen müssen und deshalb eventuell eine schwächere Beteiligung an den züchterischen Massnahmen resultiert. Dadurch wird