Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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keit der Waldwirtschaft» dürfte sich aufgrund dieser Sparmassnahmen zeitlich verzögern.
Durch diese Massnahme könnte das jährliche Investitionsvolumen in der Waldwirtschaft um bis zu 20 Millionen abnehmen. Dies trifft zu, wenn sowohl die Kantone wie auch die Waldeigentümer die wegfallenden Bundesmittel nicht ersetzen, sondern ihrerseits auch weniger Mittel in Jungwaldprojekte investieren. In diesem Fall könnten sich Auswirkungen auf den Waldbestand ergeben. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass die Kürzung der Bundesmittel gewisse Folgen für die Strukturen der gut 1 200 Forstbetriebe und -unternehmungen wie auch die Anzahl der Beschäftigten (knapp 6 000) hat. Diese Effekte lassen sich allerdings nicht quantifizieren.
Umwelttechnologie
Gestützt auf Artikel 49 Absatz 3 USG fördert der Bund seit 1997 die Entwicklung von Anlagen und Verfahren, mit denen die Umweltbelastung im öffentlichen Interesse vermindert werden kann. Gegenwärtig stehen dafür 4,5 Millionen pro Jahr zur Verfügung. 80 Prozent der ausbezahlten Bundesbeiträge fliessen in die Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen, die zum Ziel haben, Technologien, Verfahren und Produkte zu entwickeln, die zur Entlastung der Umwelt beitragen. Weitere 20 Prozent fliessen in flankierende Massnahmen, die entweder zum Ziel haben, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Umweltbranche zu stärken oder die Öko-Effizienz der Wirtschaft zu verbessern.
Der Anteil der Umwelttechnologieförderung des BAFU an den gesamten schweizerischen Investitionen in diesem Bereich ist relativ gering. Von privater Seite werden bereits heute erhebliche Investitionen in die Entwicklung von Umwelttechnologien getätigt. Der Bundesrat ist ohnehin der Auffassung, dass es keine Aufgabe des Staates ist, als Risikokapitalgeber in marktnahen Bereichen aufzutreten.
Die Nachfrage nach Fördermitteln hielt sich bisher in Grenzen. In den letzten Jahren waren regelmässig erhebliche Kreditreste zu verzeichnen. Bereits im ersten Evaluationsbericht zur Förderperiode 1998-2002 wurde zudem auf nicht vernachlässigbare Mitnahmeeffekte hingewiesen.
Die Finanzhilfen müssen bei einer kommerziellen Verwertung der Entwicklungsergebnisse zurückerstattet werden. Bisher wurden Subventionen nur in geringem Umfang zurückbezahlt. Der Bundesrat hat vor dem geschilderten Hintergrund mit der Gutheissung des Berichts zur Subventionsüberprüfung aus dem Jahr 2007 beschlossen, dass die Subvention aufgrund der Kriterien Kosten/Nutzen-Verhältnis und Rückzahlungsquote grundsätzlich zu überprüfen ist.
Die vom Bundesrat beantragte Massnahme ist insofern vertretbar, als nicht gänzlich auf diese Aufgabe verzichtet werden muss. Alternative Förderkanäle wie zum Beispiel die KTI oder die Beiträge des Bundes an die ETH und Fachhochschulen können die Förderung von Projekten zur Entwicklung von Umwelttechnologien übernehmen. Als Fördergegenstand fällt hingegen primär die Unterstützung von Entwicklungsprojekten privater Pilot- und Demonstrationsanlagen weg, wobei hier ohnehin das Risiko unerwünschter Marktverzerrungen besteht. Auf die flankierenden Massnahmen (Stärkung der Umweltbranche und Steigerung der Ökoeffizienz) muss ebenfalls verzichtet werden, was auch vom Umfang her vertretbar ist (insgesamt weniger als 1 Mio.). Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die Berechtigung eines eigenen Förderkanals mit einem Volumen von jährlich 4,5 Millio-