Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 102Fedlex · Erläuternder Bericht

die Aufrechterhaltung des heutigen hohen Niveaus in der Schweizer Rindviehzucht sowie in der Schweine-, Schaf- und Ziegenzucht erschwert.

Umschulungsbeihilfen

Basierend auf den Artikeln 78 bis 86a im LwG richtet der Bund Umschulungsbeihilfen und Betriebshilfen in der Höhe von jährlich rund 5 Millionen respektive von 9 Millionen aus. Mit dem Instrument der Umschulungsbeihilfen wird die berufliche Neuausrichtung von Landwirten in nichtlandwirtschaftliche Berufe im Falle von definitiven Betriebsaufgaben finanziell unterstützt. Die Umschulungsbeihilfen sind gesetzlich befristet und werden vom Bund bis Ende 2015 ausgerichtet. Für diese Subventionen sollen in allen Jahren je 4 Millionen weniger aufgewendet werden. Angesichts der voraussichtlich kurz- bis mittelfristig stabilen Einkommenssituation, der hohen Berufszufriedenheit sowie auch vor dem Hintergrund der angespannten Situation auf dem inländischen Arbeitsmarkt ist die Anzahl Landwirte, welche sich beruflich neu ausrichten und ihren Betrieb definitiv aufgeben wollen, als eher gering einzuschätzen. Dies gilt nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass sich im Zeitraum 20002008 der jährliche landwirtschaftliche Strukturwandel mit 1,8 Prozent im Vergleich zum vorhergehenden Jahrzehnt (-2,7 %) deutlich abflachte.

Betriebshilfen

Geraten Landwirte ohne eigenes Verschulden in finanzielle Bedrängnis oder wollen sie den schweizweit hohen Fremdkapitalanteil reduzieren, kann der Bund diesen zinslose, rückzahlbare Darlehen in Form sogenannter Betriebshilfen gewähren. Diese sollen auf das Niveau von 2 Millionen vermindert werden. Das heute tiefe Zinsniveau für die Fremdkapitalbeschaffung behindert die grundsätzlich erwünschte Umschuldung, welche ebenfalls mit Mitteln der Betriebshilfe erfolgt. Zusammen mit der stabilen Einkommenssituation rechtfertigt sich deshalb eine Reduktion dieses Kredites. Da sich die agrarpolitischen Rahmenbedingungen und das Zinsniveau in den Finanzplanjahren 20112013 voraussichtlich nur wenig verändern werden, sollten die für die Umschulungsbeihilfen und Betriebshilfen verbleibenden Mittel ausreichen. Bei der Ausrichtung von Betriebshilfedarlehen sind die Kantone verpflichtet, eine adäquate Mitfinanzierung zu gewährleisten. Die Kürzung des Betriebshilfekredites auf Bundesebene wirkt sich deshalb für die Kantone entlastend aus. Der entsprechende Kantonsanteil wird aufgrund der geringeren Höhe an Bundesdarlehen auch tiefer ausfallen.

Nationalgestüt

Das Nationalgestüt stellt seit dem 1. Januar 2010 die Produktgruppe 4 innerhalb der Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP) dar und wird nach den Grundsätzen von FLAG basierend auf einem vierjährigen Leistungsauftrag geführt (20082011). Es gilt als Kompetenzzentrum für die landwirtschaftliche Pferdehaltung, unterstützt die wettbewerbsfähige und artgerechte landwirtschaftliche Pferdeproduktion und erbringt Dienstleistungen in Ausbildung, Zucht und Forschung. Durch die Förderung der Freibergerrasse trägt es zur Erhaltung des Erbguts der einzigen Schweizer Pferderasse bei. Das Nationalgestüt beschäftigt gegenwärtig 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 9 Lernende. Der Bundesrat beantragt, das Nationalgestüt nach Ablauf des bestehenden Leistungsauftrags per Ende 2011 vollständig aufzuheben. Im Bundes-