Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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nen nicht gegeben ist. Die im USG enthaltene Rechtsgrundlage für die Subventionierung von Umwelttechnologien soll infolgedessen gestrichen werden.

Internationale Institutionen

Die Ausgaben für internationale Kommissionen und Organisationen im Umweltbereich basieren zum grösseren Teil auf Verpflichtungen, die sich aus der Ratifikation internationaler Abkommen oder aus der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen und Kommissionen ergeben. Diese obligatorischen Beiträge (Pflichtbeiträge) umfassen insbesondere Mitgliederbeiträge an Konventionen und internationale Organisationen sowie an internationale Kommissionen, die von allen Staaten nach einem international festgelegten Verteilschlüssel geleistet werden müssen. Daneben gibt es Beiträge der Geberländer (freiwillige Beiträge), welche die Umsetzung der internationalen Abkommen in Entwicklungsländern ermöglichen sollen (z.B. Programmbeiträge für die Umsetzung der Arbeitsprogramme der Umweltkonventionen).

Weil Kürzungen bei den Pflichtbeiträgen die Aufkündigung bestehender Abkommen zur Folge hätte, sollen sich Ausgabenreduktionen auf freiwillige Beiträge beschränken. Die Kürzungen werden in den Bereichen Klima, Biodiversität und Schadstoffe vorgenommen. Die Reduktion entspricht knapp 10 Prozent der in den beiden betroffenen Krediten eingestellten gesamten Mittel respektive 20 Prozent der freiwilligen Beiträge an internationale Institutionen.

Wasser

Gemäss Gewässerschutzgesetz fördert der Bund Untersuchungen zur Sanierung von Oberflächengewässern. Auch unterstützt er hydrogeologische Abklärungen der Kantone bei belasteten, zu Trinkwasserzwecken genutzten unterirdischen Gewässern. Weiter beteiligt er sich an der Erstellung kantonaler Inventare über Wasserversorgungsanlagen und Grundwasservorkommen. Er erhält dafür die Unterlagen (z.B. Wasserversorgungsatlas), die er zur Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich Sicherstellung der Wasserversorgung benötigt. Daneben unterstützt der Bund die Ausbildung von Fachpersonal und die Information der Bevölkerung im Bereich Abwasserentsorgung im Hinblick auf den Erhalt und die Optimierung des Betriebes der entsprechenden Infrastrukturen. Der Bund entrichtet zudem Beiträge an die Erhebungen relevanter Daten aus den Bereichen Gewässerschutz, Gewässerbewirtschaftung und Gefahrenabwehr. Neu kommt die Finanzierung von Vollzugsaufgaben im Rahmen der Renaturierung stark beeinflusster Fliessgewässer dazu.

Der Bundesrat beabsichtigt, die Mittel zugunsten des Gewässerschutzes um jährlich 1,5 Millionen zu kürzen. Gegenüber den in der Finanzplanung 2013 eingestellten Mitteln entspricht dies einer Reduktion um gut 20 Prozent. Die Kürzung soll in Abhängigkeit der Prioritäten und Dringlichkeiten  unter besonderer Berücksichtigung der damit verbundenen Werte (Erhalt der Wasserver- und Entsorgungsinfrastrukturen) und Risiken (Trinkwasserqualität und -quantität, Hochwassergefahren)  vorgenommen werden. Voraussichtlich werden die Kürzungen in erster Linie zu Lasten von gewissen Grundlagenarbeiten für neu erkannte Umweltprobleme (z.B. Mikroverunreinigungen, Problematik Nanomaterialien) gehen. Von den Kürzungen dürften auch die Grundlagenarbeiten zur langfristigen Sicherstellung der Trink- und