Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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zahlungen die mit Abstand bedeutendste Ausgabenposition des Bundes zugunsten des Agrarsektors dar. Angesichts der landwirtschaftlichen Strukturentwicklung sowie auch aufgrund der geringfügig abnehmenden landwirtschaftlichen Nutzfläche sollen im Bereich der allgemeinen Direktzahlungen Kürzungen von jährlich 2 Millionen (2011 und 2012) respektive von 7 Millionen (2013) vorgenommen werden.

Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Basierend auf dem Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten («Schoggi-Gesetz») richtet der Bund Ausfuhrbeiträge aus. Dadurch wird die Differenz zwischen in- und ausländischen Rohstoffpreisen ausgeglichen, mit dem Ziel, möglichst viele inländische landwirtschaftliche Rohstoffe auszuführen. Die Ausfuhrbeiträge richten sich primär an die verarbeitende Nahrungsmittelindustrie, die sich aus Betrieben grosser multinationaler Firmen sowie aus einer Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen zusammensetzt. Kennzeichnend ist der hohe Exportanteil der Produktion. In den letzten Jahren wurde das Verfahren der Ausfuhrbeiträge überprüft und flexibler ausgestaltet, um den Regeln der WTO und den finanzpolitischen Vorgaben Rechnung zu tragen. Die Kredite wurden dabei schrittweise von 100 auf heute 70 Millionen gesenkt. Da die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte je nach Entwicklung der internationalen Rahmenbedingungen (WTO/FHAL) mittelfristig abgeschafft werden dürften, soll eine Mittelreduktion von jährlich 15 Millionen oder gut 20 Prozent bereits ab 2011 im Rahmen des KOP 11/13 erfolgen. Diese Mittelreduktion auf 55 Millionen setzt die schrittweise Annäherung an die sich öffnenden Agrarmärkte fort. Reichen die verbleibenden Mittel nicht aus, so kann die verarbeitende Industrie auf den Veredelungsverkehr nach Artikel 12 des Zollgesetzes ausweichen und ausländische Rohstoffe zollermässigt bzw. -befreit zur Verarbeitung einführen. Diese Substitution reduziert den Anteil der inländischen Rohstoffe in den exportierten Verarbeitungsprodukten und damit den Absatz für die entsprechenden Landwirtschaftsprodukte.

Auswirkungen der Massnahmen auf das Aufgabengebiet

Das Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung wird im Rahmen des KOP 11/13 von zwei Massnahmenpaketen betroffen sein. Einerseits wird durch die nachträgliche Anpassung der Bundesausgaben an die in den Jahren 20092010 tiefer ausgefallene Teuerung eine Reduktion der Landwirtschaftsausgaben um jährlich 86 Millionen resultieren (siehe Ziff. 2.2.1). Diese Reduktion soll schwergewichtig bei den Milchzulagen und den Direktzahlungen vorgenommen werden. Die Zulagen für verkäste Milch müssen demzufolge ab 2011 gesenkt werden. Die allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen können dadurch ab 2012 gegenüber dem Niveau des Jahres 2011 nicht um insgesamt 40 Millionen erhöht werden, sondern müssen leicht gesenkt werden. Andererseits werden die Sparaufträge gemäss den Ziffern 2.2.20 und 2.2.21 Kürzungen der Agrarausgaben von jährlich 44 bis 77 Millionen in den Jahren 20112013 zur Folge haben. Je nach Entwicklung der Tierzahlen und der Beteiligung an den Öko- und Ethoprogrammen kann sich dadurch ein Bedarf zur Anpassung der Beitragsansätze für Direktzahlungen ergeben. Gegenüber den in der Finanzplanung 2013 eingestellten Mitteln für das Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung von 3 752 Millionen entsprechen die vom Bundesrat beantragten