Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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Reduktion der Förderung von gemeinnützigen Bauträgern

Ausgangslage

Der Bund unterstützt die Tätigkeit der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz vom 21. März 2003. Zu diesem Zweck speist er mit jährlichen Einlagen einen Fond-de-Roulement, der von den Dachorganisationen der gemeinnützigen Bauträger treuhänderisch verwaltet wird. Aus diesem Fond werden gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen für Neubau- und Erneuerungsprojekte gewährt. Aufgrund des von den eidg. Räten bewilligten Rahmenkredits für die Einlagen in den Fond können ab 2011 noch Verpflichtungen im Umfange von insgesamt 105 Millionen eingegangen werden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die im Jahr 2009 vorgezogenen Investitionen des Wohnungsbaus im Rahmen der ersten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen im Umfang von 45 Millionen in den Jahren 2011 und 2012 zu kompensieren sind.

Massnahme

Unter Berücksichtigung der erwähnten Kompensation der vorgezogenen Investitionen soll die Dotierung des Fond-de-Roulement in den Jahren 2013 bis 2015 um jährlich 10 auf 20 Millionen reduziert werden. Neben den anvisierten Entlastungen im Bundeshaushalt rechtfertigt das hohe und weiterhin ansteigende Darlehensvolumen die vorgesehene Kürzung. So dürfte der Kapitalbestand des Fonds Ende 2012 rund 405 Millionen betragen. In den Jahren 2013 bis 2015 wird dieser trotz der Entlastungsmassnahme nochmals um insgesamt rund 60 Millionen ansteigen.

Auswirkungen anderer Massnahmenpakete des KOP 11/13

Die Einlagen des Bundes in den Fond-de-Roulement sind noch von weiteren Massnahmen des Konsolidierungsprogramms 2011 bis 2013 betroffen. Die im Finanzplan des Bundes vom 19. August 2009 eingestellten Werte sollen infolge Korrektur der zu hoch unterstellten Teuerung sowie der Kompensation der vorgezogenen Massnahmen aus der 1. Stufe des konjunkturellen Stabilisierungspakets nach unten angepasst werden (vgl. Ziff. 1.2.3.1 und 2.2.1). Insgesamt wirkt sich damit das Konsolidierungsprogramm 2011 bis 2013 auf die Förderung von gemeinnützigen Bauträgern gemäss unten stehender Tabelle aus:

FP 2011 FP 2012 FP 2013

Kompensation vorgezogener Investitionen 22,50 22,50 

Teuerungskorrektur 0,75 0,75 0,75

Sparauftrag   10,00

Total Entlastungen 23,25 23,25 10,75

Neuer Stand des Kredits 6,75 6,75 19,25

Unter Berücksichtigung aller Massnahmen des Konsolidierungsprogramms 20112013 verbleiben somit auf dem Wohnbauförderungskredit noch Mittel von jährlich rund 7 Millionen in den Jahren 2011 und 2012 sowie von rund 19 Millionen pro Jahr im Zeitraum 2013 bis 2015.