Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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2.2.29 Radio und Fernsehen: Bundesbeiträge zur Finanzierung von Swissinfo

Heutiger Zustand

Die SRG erbringt im Auftrag des Bundes ein publizistisches Angebot für das Ausland, das den Internet-Dienst Swissinfo (in neun Sprachen) sowie die Fernseh-Kooperationen mit TV5 und 3sat umfasst. Dieses Auslandangebot soll die Verbindung zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Heimat sowie die Präsenz der Schweiz und das Verständnis für deren Anliegen im Ausland fördern. Der Umfang dieses Angebots wird periodisch in einer Leistungsvereinbarung zwischen der SRG und dem Bund festgelegt.

Der Bund gilt gemäss Artikel 28 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 24.3.200660 über Radio und Fernsehen (RTVG) die Kosten der SRG für dieses Angebot mindestens zur Hälfte ab. Vom vorgesehenen Bundesbeitrag von 20,8 Millionen entfallen 13 Millionen auf Swissinfo. Die Abgeltung wird über einen Verpflichtungskredit gesteuert.

Im Finanzplan vom 19.08.2009 eingestellte Mittel (in Mio.)

FP 2011 FP 2012 FP 2013

808/A6210.0111

Beitrag Angebot SRG für das Ausland 21 2121

Massnahme

Der Bund verzichtet ab 2012 auf die Mitfinanzierung des Internet-Angebots Swissinfo. Entsprechend können die Bundesbeiträge an die SRG zur Finanzierung von mindestens 50 Prozent der Kosten für Swissinfo im heutigen Umfang von 13 Millionen ab dem Jahr 2012 gestrichen werden. Der Auslandauftrag der SRG wird künftig schwerpunktmässig über die bestehenden Fernsehkooperationen wahrgenommen.

Entlastung gegenüber dem Finanzplan vom 19.08.2009 (in Mio.)

FP 2011 FP 2012 FP 2013

808/A6210.0111

Beitrag Angebot SRG für das Ausland  13,2 13,4

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 20112013, Ziffer 5: Änderung von Artikel 28 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG).

Gemäss Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe c RTVG fördert die SRG die engere Verbindung mit den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern sowie die Präsenz der Schweiz und das Verständnis für deren Anliegen im Ausland. Der Umfang dieses Auslandengagements und die damit verbundenen Kosten zulasten des Bundes sind in der Leistungsvereinbarung vom 4. Juli 2007 mit der SRG

60 SR 784.40