Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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2.2.28 Abgeltung für Zeitungstransporte
Heutiger Zustand
Die Post gewährt zur Erhaltung einer vielfältigen Regional-, Lokal- und Mitgliedschaftspresse Ermässigungen für den Transport von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen sowie von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen. Der Bund gilt diese Leistungen der Post mit jährlich insgesamt 30 Millionen ab (20 Mio. für die Regional- und Lokalpresse, 10 Mio. für die Mitgliedschaftspresse). Das UVEK genehmigt die Preise für die beitragsberechtigten Produkte. Die 10 Millionen für die Mitgliedschaftspresse sind im Postgesetz bis zum 31. Dezember 2011 befristet. In der Botschaft zum neuen Postgesetz sieht der Bundesrat auch eine Befristung für die Regional- und Lokalpresse vor (bis 31.12.2014).
Im Finanzplan vom 19.08.2009 eingestellte Mittel (in Mio.)
FP 2011 FP 2012 FP 2013
801/A2310.0336 Abgeltung GWL Zeitungs-
transporte 30 2020
Massnahme
Die Abgeltung der Post für die Verbilligung der Zeitungstransporte wird auch für die Lokal- und Regionalpresse per Ende 2011 abgeschafft. Dadurch entfällt auch die Preisgenehmigung durch das UVEK.
Entlastung gegenüber dem Finanzplan vom 19.08.2009 (in Mio.)
FP 2011 FP 2012 FP 2013
801/A2310.0336 Abgeltung GWL Zeitungs-
transporte 20,0 20,0
Rechtliche Voraussetzungen
Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 20112013, Ziffer 4: Aufhebung von Artikel 15 Absätze 2 6 des Postgesetzes vom 30. April 199756 (PG) per 31. Dezember 2011.
Der Bundesrat hat mit der Botschaft vom 20. Mai 200957 zum Postgesetz beantragt, die indirekte Presseförderung per Ende 2014 vollständig abzuschaffen58. Diese Massnahme soll nun mit dem KOP 11/13 um drei Jahre vorgezogen werden. Der Bundesrat hält daran fest, dass die Beiträge an die Mitgliedschaftspresse gestrichen bleiben.
Die indirekte Presseförderung ist in ihrer Wirkung eher schwach und ihr Nutzen ist seit Längerem umstritten. Sie ist wettbewerbsverzerrend, weil nur die Post und nur die Tageszustellung unterstützt werden, während die immer weiter verbreitete Früh-
56 SR 783.0
57 BBl 2009 5181
58 Der Ständerat hat im Rahmen seiner Beratungen beide Befristungen (Lokal- und Regionalpresse bis Ende 2014, Mitgliedschaftspresse bis Ende 2011) gestrichen.