Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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werden (Informatik, Corporate Design Bund, Beschaffungswesen, Immobilienmanagement).

Die Vernehmlassung über die Totalrevision des Alkoholgesetzes wird im Jahr 2010 durchgeführt. Das Vernehmlassungsergebnis wird Rückschlüsse auf die Mehrheitsfähigkeit der vorgeschlagenen Liberalisierungs- und Rationalisierungsmassnahmen geben. Das neue Recht soll gemäss aktueller Planung per Anfang 2013 in Kraft gesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt führt die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen zu einer Reduktion des Aufwands der EAV von rund 6 Millionen pro Jahr.

2.3.2 Teilrevision von Asyl- und Ausländergesetz

Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 201113 werden drei weitere Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich umgesetzt, die in einer separaten Vorlage vorgelegt werden63. Mit diesen kann in den Jahren 2012 und 2013 eine Entlastung von 9,5 bzw. 12,0 Millionen erreicht werden:

Entlastung gegenüber dem Finanzplan vom 19.08.2009 (in Mio.)

FP 2011 FP 2012 FP 2013

Bezeichnung von Herkunftsstaaten  2,5 5,0 Vereinfachung des Asylverfahrens bei Wieder-

erwägungs- und Mehrfachgesuchen  4,5 4,5 Materielles Schnellverfahren, Kürzung Be-

schwerdefrist  2,5 2,5

Total  9,5 12,0

Bezeichnung von Herkunftsstaaten

Neu soll der Weg- oder Ausweisungsvollzug in ausgewählte Herkunftsstaaten generell als zumutbar erachtet werden.

Ist die Weg- oder Ausweisung einer ausländischen Person aus der Schweiz nicht zumutbar, nicht zulässig oder nicht möglich, so wird die vorläufige Aufnahme angeordnet (Art. 83 Abs. 1 AuG). Der Vollzug kann für Ausländerinnen und Ausländer unzumutbar sein, wenn sie z. B. in Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg, all-

63 Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2008 das EJPD beauftragt, zum Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG) und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) ein erstes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses hat vom 15.1.2009 bis zum 15.4.2009 stattgefunden. Im Rahmen dieser Vernehmlassung wurde von verschiedenen Vernehmlassungsadressaten auf die unübersichtliche und schwer verständliche Systematik der Nichteintretenstatbestände mit den dazugehörenden Ausnahmebestimmungen hingewiesen und vorgeschlagen, anstelle des Nichteintretensverfahrens grundsätzlich ein beschleunigtes materielles Verfahren vorzusehen. Das EJPD hat zur Prüfung dieses Anliegens eine Expertenkommission eingesetzt und deren Vorschläge dem Bundesrat an seiner Sitzung vom 16.12.2009 zwecks Eröffnung eines zweiten Vernehmlassungsverfahrens unterbreitet. Dieses dauerte bis zum 22.03.2010. Die gesamte Vorlage soll dem Bundesrat voraussichtlich vor den Sommerferien 2010 zur Verabschiedung unterbreitet werden.