Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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Arbeitsmarktstrukturen beitragen, Zinskostenbeiträge für Kredite von maximal zwei Fünfteln des geschäftsüblichen Zinses während höchstens sechs Jahren ausrichten. Zudem übernimmt der Bund die Verwaltungskosten, die der Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen im Zusammenhang mit dem Vollzug des BGB erwachsen.

Mit Inkrafttreten der Neuen Regionalpolitik (NRP) im Jahr 2008 fand eine Ausweitung des örtlichen Anwendungsbereiches vom Berggebiet auf das Gebiet der ganzen Schweiz, mit Ausnahme der Agglomerationen Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf und der Kantone ZH, ZG, SO, BS, BL, AG und GE, statt. Trotz dieser Gebietserweiterung ist die Anzahl der gewährten Bürgschaften in den letzten Jahren stark zurückgegangen. So reduzierten sich die jährlich gewährten Bürgschaften von 5060 in den 80er- und 90er-Jahren auf gegenwärtig rund sechs Bürgschaften pro Jahr.

Der Bundesrat beantragt die Aufhebung des regionalpolitischen Instrumentes der Bürgschaftsgewährung im Berggebiet. Auf die Gewährung neuer Bürgschaften im Berggebiet und auf die Gewährung von Zinskostenbeiträgen soll ab 2011 verzichtet werden. Das entsprechende Bundesgesetz (BGB) soll deshalb revidiert werden. Mit den Gesetzesänderungen soll es dem Bund aber ermöglicht werden, die Verlustdeckung und Zinskostenbeiträge, welche bis Ende 2010 zugesichert wurden respektive werden, in den Folgejahren auszurichten.

Ende 2009 betrug der Bestand an Berghilfebürgschaften noch 106 Bürgschaften in der Gesamthöhe von gut 19 Millionen. Diese Bürgschaften verteilen sich vor allem auf die Kantone Jura, Bern und Waadt. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Bürgschaften im Berggebiet stetig gesunken. Auch bei den Zinskostenbeiträgen in Berggebieten lässt sich eine ähnliche Entwicklung feststellen. In den letzten beiden Jahren wurden noch Zinskostenbeiträge in der Höhe von 200 000 (2008) und 300 000 Franken (2009) gewährt. Die Konzentration der gewährten Zinskostenbeiträge auf die Kantone Jura und Bern ist hier noch ausgeprägter. Aufgrund dieser beiden Tatsachen (sinkende Nachfrage und Konzentration der Mittel auf zwei bis drei Kantone) sind die Auswirkungen der Abschaffung dieser beiden Instrumente lokal nur sehr begrenzt.

Auch das gewerbliche Bürgschaftswesen, welches sich seit Juli 2007 auf das neue Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsgenossenschaften (SR 951.25) abstützt, kann leistungs- und entwicklungsfähigen Klein- und Mittelbetrieben die Aufnahme von Bankdarlehen erleichtern. Das gewerbliche Bürgschaftswesen ist schweizweit tätig und kann somit auch Bürgschaften in ländlichen Regionen vergeben. Im Bereich des gewerblichen Bürgschaftswesens können Bürgschaften bis zum Betrag von 500 000 Franken übernommen werden. Der Bund übernimmt dabei 65 Prozent der Verluste. Bei der Neuausrichtung des gewerblichen Bürgschaftswesens im Jahr 2007 wurden nebst der Erhöhung des Bürgschaftsbetrags von 150 000 auf 500 000 Franken auch die Höhe des Verlusts, der übernommen werden kann, von 50 auf 65 Prozent ausgeweitet und der Verwaltungskostenbeitrag erhöht. Somit verringerte sich der bis dahin bestehende Unterschied zu den Bedingungen der Bürgschaften in Berggebieten. Das revidierte gewerbliche Bürgschaftswesen wird somit in der Lage sein, die Wirkung der beabsichtigten Aufhebung des Bürgschaftswesens im Berggebiet weitestgehend zu kompensieren.