Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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2.4 Einnahmenseitige Massnahmen
2.4.1 Erhöhung der Tabaksteuer
Ausgangslage
Gegenwärtig beträgt die Steuer auf Zigaretten 10,942 Rappen je Stück und 25 Prozent des Kleinhandelspreises (mindestens aber 19,067 Rappen pro Stück). Die letzte Erhöhung des Steuersatzes fand per 31. Dezember 2008 (wirksam per 1. März 2009) statt. Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 21. März 196964 über die Tabakbesteuerung räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, diese Steuer zur Finanzierung der Beiträge an AHV, IV und EL sowie zur Angleichung an die Steuersätze in der EU um 80 Prozent zu erhöhen. Gute 64 Prozent dieser Kompetenz hat er bis heute ausgeschöpft. Die Restkompetenz reicht noch für einen Preisschritt von insgesamt 30 Rappen pro Päckli.
Die im Finanzplan 20112013 veranschlagten Einnahmen gehen von einem sukzessiven Rückgang der Zigarettenverkäufe um jährlich 2,5 Prozent aus von 2 173 Millionen 2011 auf 2 061 Millionen 2013.
Erhöhung der Tabaksteuer um 20 Rappen pro Päckli Zigaretten
Der Bundesrat betreibt seit Jahren eine ausgewogene Tabaksteuerpolitik der «kleinen Schritte». Im Wirksamkeitsbericht zur Steuererhöhung auf Zigaretten 2006 hat er diese Absicht nochmals bekräftigt. Bei Steuererhöhungen berücksichtigt er die Tabaksteuereinnahmen, die Entwicklung der Zigarettenpreise in den Nachbarländern und der Tabakbesteuerung in der EU insgesamt, die Entwicklung des Zigarettenkonsums und des Anteils Rauchender, die Entwicklung des Schmuggels und des Schwarzmarktes sowie der Verkäufe im Grenz- und Touristenverkehr.
Der Bundesrat sieht eine Anpassung der Tabaksteuer per 1. Januar 2011 vor, so dass mit der gleichzeitigen MWST-Erhöhung eine Steuer-Preiserhöhung von 20 Rappen je Päckli Zigaretten resultiert. Der aktuelle Vergleich mit den Zigarettenpreisen der Nachbarländer zeigt, dass der neue Detailverkaufspreis der in der Schweiz meistverkauften Sorte mit Fr. 7,20 gegen 60 Rappen höher als in Italien bzw. gut Fr. 1,30 höher als in Österreich zu liegen kommt. Die Preisdifferenz zu Deutschland wird praktisch aufgehoben, diejenige zu Frankreich auf knapp einen Franken verkleinert. Neben einem allgemeinen Verkaufsrückgang und steigendem Schmuggelrisiko wird dies einen Rückgang bei den Verkäufen im Grenz- und Tourismusverkehr zur Folge haben. Insbesondere inländische Konsumenten werden sich vermehrt im günstigeren grenznahen Ausland mit Zigaretten eindecken.
Unter Berücksichtigung dieser Effekte kann davon ausgegangen werden, dass der Erhöhung der inländischen Zigarettenpreise um knapp 3 Prozent eine Reduktion der im Inland verkauften Zigarettenmenge (gegenüber den dem Finanzplan 2011-13 zugrunde gelegten Volumina) um jährlich rund 2,5 Prozent gegenübersteht. Der negative Mengeneffekt vermag den Preiseffekt somit nicht aufzuwiegen, und es ist mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 50 Millionen zu rechnen.
Zusätzlich führt das geänderte Tabaksteuergesetz (in Kraft seit 1.1.2010) zu Mehreinnahmen von rund 10 Millionen, welche im Finanzplan 201113 noch nicht
64 SR 641.31