Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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Die Bürgschaften im Berggebiet haben eine Amortisationsdauer von 10 bis 20 Jahren. Daher können sich für die eingegangenen Bürgschaften auch nach 2010 Bürgschaftsverluste ergeben, die der Bund zu tragen haben wird. Zinskostenbeiträge können bis zu 2/5 des bankenüblichen Zinses während maximal 6 Jahren gewährt werden. Auch diese eingegangenen Verpflichtungen hat der Bund bis zu deren Auslaufen zu finanzieren. Diese beiden Faktoren führen dazu, dass durch diese Massnahme nicht sämtliche im geltenden Finanzplan eingestellten Mittel reduziert werden können. In den Jahren 20112013 wird mit Folgekosten in der Grössenordnung von jährlich knapp einer Million Franken gerechnet. Aufgrund der sich reduzierenden Bürgschaftsbestände sind in den Folgejahren 2014 bis 2024 abnehmende Aufwendungen des Bundes zu erwarten.

Da die Kantone an der Finanzierung des Bürgschaftswesens im Berggebiet nicht beteiligt sind, hat die Aufhebung dieses regionalpolitischen Instrumentes keine Effekte auf die kantonalen Haushalte. Zudem können im Berggebiet auch in Zukunft Bürgschaften im Rahmen des gewerblichen Bürgschaftswesens ausgerichtet werden.

2.3 Weitere ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen

2.3.1 Totalrevision des Alkoholgesetzes

Die Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) ist eine Anstalt des Bundes. Ihr Reinertrag, der im Wesentlichen den Einnahmen aus der Alkoholsteuer abzüglich Aufwand der EAV entspricht, fliesst zu 10 Prozent an die Kantone und zu 90 Prozent an den Bund, wobei der Bundesanteil für die AHV/IV zweckgebunden ist. Die Aufgaben der EAV werden durch das Alkoholgesetz vom 21. Juni 1932 (SR 680) bestimmt. Es sieht ein aufwändiges Steuer- und Kontrollsystem vor, das u.a. auf drei Bundesmonopolen und 43 verschiedenen Bewilligungen beruht.

Die EAV und ihre Aufgaben sollen im Rahmen der vorgesehenen Totalrevision des Alkoholgesetzes umfassend reformiert werden. Für das Konsolidierungsprogramm 201113 sind insbesondere vier Elemente von Bedeutung:

Privatisierung von Alcosuisse: Das Einfuhrmonopol auf Ethanol von 80 und mehr Volumenprozent soll aufgehoben werden. Der Bund wird sich baldmöglichst aus dem Ethanolmarkt zurückziehen und auf fiskalisch begründete Aufsichtstätigkeiten beschränken. Alcosuisse, das heute mit der Ethanoleinfuhr betraute Profitcenter der EAV, soll deshalb privatisiert werden.

Rationalisierung des Steuersystems: Mit Systemoptimierungen soll u.a. die Zahl der Steuerpflichtigen um 45 000 reduziert werden – unter Beibehaltung des heutigen Steueraufkommens. Dadurch lässt sich der in Zusammenhang mit der Erhebung der Alkoholsteuer generierte Verwaltungsaufwand senken.

Rationalisierung des Kontrollsystems: Die Abkehr von der flächendeckenden Kontrolle, der Verzicht auf 41 der heutigen 43 Bewilligungen sowie weitere Vereinfachungen, namentlich des Steuersystems, ermöglichen eine effizientere und kostengünstigere Kontrolltätigkeit.

Reintegration der EAV in die zentrale Bundesverwaltung: Mit der Totalrevision und der Privatisierung von Alcosuisse verliert die EAV den Status der selbständigen Anstalt und wird in die zentrale Bundesverwaltung überführt. Damit können in verschiedenen Bereichen Bundesstandards übernommen