Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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setzesänderungen notwendig sind, müssen diese möglichst einfacher Art sein. Ein Konsolidierungsprogramm eignet sich nicht für komplexe Systemkorrekturen.
Die Massnahmen der AÜP sollen sodann bisherige politische Prioritäten nicht grundlegend in Frage stellen. Die Diskussion über staatliche Kernaufgaben und fundamentale Politikänderungen muss nicht zuletzt aus demokratiepolitischen Gründen in anderen Gefässen geführt werden.
Schliesslich sollen die Massnahmen zu einer möglichst dauerhaften Entlastung des Bundeshaushalts führen. Das unterbreitete Paket enthält daher verschiedene kleinere und mittlere Aufgabenverzichte, dank denen die finanzielle Situation des Bundes nachhaltig verbessert werden kann.
Das KOP 11/13 enthält rund 50 kurzfristig wirksame Massnahmen der AÜP. Sie sind zu 26 Sparaufträgen zusammengefasst (Details siehe Ziff. 2.2.12.2.26); 7 Massnahmen erfordern kleinere Gesetzesänderungen (Details siehe Ziff. 2.2.17, 2.2.19, 2.2.27 2.2.31). Insgesamt entfällt gut ein Drittel des Konsolidierungsvolumens auf Massnahmen der AÜP.
1.2.3.5 Entlastungen bei den Passivzinsen
Seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 haben finanzpolitische Disziplin sowie eine starke Konjunktur in den Jahren vor der jüngsten Rezession dem Bund 2006 bis 2009 vier Mal in Folge namhafte strukturelle Überschüsse beschert. Damit einher ging ein Schuldenabbau von rund 20 Milliarden zwischen 2005 und 2009.
Neben den volkswirtschaftlichen Vorteilen, die mit einer vergleichsweise tiefen Schuldenquote einhergehen, ergibt sich daraus auch ein handfester finanzpolitischer Nutzen: Die Zinsbelastung reduzierte sich – auch wegen den aktuell tiefen Zinssätzen – in den letzten Jahren signifikant. So lagen die Zinsausgaben 2009 fast eine Milliarde oder rund einen Viertel unter denjenigen im Jahr 2006.
Ein Teil dieser Entlastung wird auch als Beitrag für die anstehenden Konsolidierungsmassnahmen verwendet werden können: Mit der Beendigung des Engagements bei der UBS AG und dem Verkauf der aus der Wandlung der Pflichtwandelanleihe resultierenden Aktien sowie des Anspruchs auf künftige Coupons-Zahlungen flossen dem Bund rund 7,2 Milliarden zu. Diese Mittel werden zur Reduktion der Bundesschulden (bzw. zur Reduktion des Verschuldungsanstiegs) eingesetzt. Da sie bei der Schätzung der Zinsausgaben im Finanzplan 20112013 im Sinne des Vorsichtsprinzips noch nicht berücksichtigt wurden, resultiert eine Entlastung bei den Passivzinsen von rund 100 Millionen im Jahr 2011 bzw. von 150 Millionen in den Folgejahren.
Darüber hinaus wird die Finanzierungsrechnung 2011 durch voraussichtliche Agios entlastet: Wegen des tiefen Zinsniveaus kann bei der Aufnahme von Anleihen mit Agios von rund 200 Millionen gerechnet werden. Da Agios im Finanzplan nicht eingestellt werden, ist für 2011 mit einer entsprechenden Entlastung gegenüber dem Finanzplan 20112013 zu rechnen.