Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 22Fedlex · Erläuternder Bericht

Tabelle 7: Kompensation vorgezogener Investitionen nach Verwaltungseinheiten

(in Mio.) Budgetposition 20112012

ETH A2310.0346 Finanzierungsbeitrag ETH-Bereich 1,0 1,0

ar Immo A6100.0001 Werterhaltung Immobilien armasuisse 3,0 3,0 BBL A4100.0118 Zivile Bauten des Bundes 10,0 10,0

EZV A4100.0106 LSVA-Funkbaken und mobile Röntgen-

anlagen 5,0 5,0

BBL A4100.0125 Investitionsausgaben ETH-Bereich 8,0 8,0

BWO A4200.0102 Föderung gemeinnütziger Bauträger 22,5 22,5

BAV A4300.0115 Eisenbahninfrastruktur der SBB 40,0 40,0

BAV A4300.0131 Eisenbahninfrastruktur der Privatbahnen

15,0 15,.0

ASTRA A8100.0001 Lärmschutz Halbüberdeckung Lenzburg

1,5 1,5

ASTRA A8400.0100 Beseitigung von Engpässen im Natio-

nalstrassennetz 70,0 70,0

BAFU A4100.0001 Modernisierung und Erweiterung

hydrologisches Messnetz 0,8 0,8

Total 176,8 176,8

1.2.3.2 Teuerungskorrektur

Die Teuerung fällt in den Jahren 2009 und 2010 wesentlich tiefer aus als im langjährigen Durchschnitt. In der Finanzplanung 20112013 wurde diesem Umstand aber erst bei denjenigen Ausgabenpositionen Rechnung getragen, die auf volkswirtschaftlichen Eckwerten beruhen, so bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen oder den Passivzinsen. Namentlich im Bereich der ungebundenen Ausgaben wurde in den vergangenen Jahren sowohl in der Finanzplanung als auch in den mehrjährigen sektoriellen Finanzbeschlüssen indes stets eine Teuerung von 1,5 Prozent unterstellt. Mit einer nachträglichen Korrektur von durchschnittlich 2,2 Prozent auf den Krediten, bei denen die Teuerung nicht automatisch berücksichtigt wird, sollen deshalb wieder eine symmetrische Behandlung sämtlicher Ausgabenpositionen erreicht und ein ungewollter realer Ausbau verhindert werden.

Die Teuerungskorrektur wurde vom Bundesrat als Globalvorgabe an die Departemente beschlossen. In begründeten Fällen konnten diese somit bei einzelnen Krediten auf die Korrektur ganz oder teilweise verzichten, wobei die Mindereinsparungen auf anderen Krediten zu kompensieren waren, z.B. durch Massnahmen der Aufgabenüberprüfung. Bei vollständiger Umsetzung der Teuerungskorrektur hätten die Einsparungen gegenüber dem Finanzplan 20112013 524 Millionen betragen. Durch die Setzung von Schwerpunkten wird dieser Betrag auf 474 Millionen reduziert (er dürfte in der Botschaft zum KOP 11/13 eine weitere Anpassung erfahren). Zur Umsetzung der Teuerungskorrektur wird dem Parlament ein spezifischer Sparauftrag unterbreitet (siehe Ziff. 2.2.1).