Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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im Finanzplan 20112013 eingestellten Gebühren oft reine Fortschreibungen sind, kann bei einer Anpassung an die Teuerung eine Entlastung von rund 5 Millionen erwartet werden.

Insgesamt führen die einnahmenseitigen Massnahmen zu Entlastungen von 108 Millionen (2011), 107 Millionen (2012) bzw. 79 Millionen (2013).

2 Die Vorlage im Detail

2.1 Einleitung

Im nachfolgenden Teil werden zunächst diejenigen Massnahmen des KOP 11/13 erläutert, welche dem Parlament im Rahmen des Bundesgesetzes über das Konsolidierungsprogramm beantragt werden sollen (Ziff. 2.2). Dabei lassen sich zwei Kategorien von Massnahmen unterscheiden:

 Zahlreiche Massnahmen liessen sich grundsätzlich auf der Basis der bestehenden Gesetze umsetzen. Damit das Parlament über diese Massnahmen explizit Beschluss fassen kann, werden sie in Form von «Sparaufträgen» ins Bundesgesetz vom 4. Oktober 1974 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts aufgenommen (SR 611.010). Die Reihenfolge der Sparaufträge orientiert sich dabei an der funktionalen Gliederung des Bundeshaushalts (Gliederung der Ausgaben nach Aufgabengebieten), wobei kleinere Massnahmen zusammengefasst werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits bei den Entlastungsprogrammen 2003 (BBl 2003 5615 ff) und 2004 (BBl 2005 759 ff.) bewährt.

 Gewisse Massnahmen bedingen eine Anpassung der zugrunde liegenden Rechtserlasse. Die zur Umsetzung nötigen Gesetzesänderungen werden dem Parlament ebenfalls im Rahmen des Bundesgesetzes über das Konsolidierungsprogramm unterbreitet. Die Reihenfolge bei diesen Massnahmen richtet sich dabei nach der Gliederung der Systematischen Sammlung des Bundesrechts.

Für beide Massnahmenkategorien folgt die Darstellung einem einheitlichen Aufbau: In einem zusammenfassenden Kasten werden zunächst der heutige Zustand, die aktuell im Finanzplan 201113 vom 19. August 2009 eingestellten Mittel, die beantragten Kürzungen sowie die rechtlichen Voraussetzungen dargestellt. Dem zusammenfassenden Kasten schliessen sich weitere Erläuterungen an, deren Detaillierungsgrad sich im Wesentlichen nach der Höhe und der Bedeutung der Einsparung richtet.

In Ziffer 2.3 finden sich Erläuterungen zu zwei umfassenden Reformen bei der Alkoholverwaltung sowie im Asylbereich. Diese werden dem Parlament mittels separater Erlasse unterbreitet; die aus den damit anvisierten Effizienzgewinne werden jedoch dem Entlastungsvolumen des KOP 11/13 angerechnet.

Die einnahmenseitigen Massnahmen werden schliesslich in Ziffer 2.4 umschrieben. Sie lassen sich alle ohne Gesetzesänderungen umsetzen.