Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 24Fedlex · Erläuternder Bericht

Informatik

Stark gewachsen sind in den vergangenen Jahren die Aufwendungen für Informatik. Allein im Rechnungsjahr 2009 betrug die Aufwandsteigerung beinahe 15 Prozent. Das hat damit zu tun, dass immer mehr Geschäftsprozesse immer besser durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützt werden können. Der IKT-Einsatz erhöht in vielen Bereichen die Qualität der erbrachten Leistungen und verbessert die Effizienz der Verwaltung.

Dennoch kann die Gesamtwirtschaftlichkeit der IKT-Infrastrukturen weiter erhöht und das Projektportfolio gestrafft werden. Zu diesem Zweck soll der Informatikbereich insgesamt 60 Millionen zum KOP 11/13 beitragen. Die Kürzungen erfolgen sowohl bei den Leistungserbringern und sind dort in erster Linie durch Effizienzsteigerungen, etwa im Rahmen des Programms Büroautomation Bund, zu erzielen, als auch bei den Leistungsbezügern, die auf Informatikprojekte verzichten oder diese zumindest hinauszögern müssen (Details siehe Ziff. 2.2.25).

Übriger Eigenbereich der Bundesverwaltung

Den Departementen steht es frei, einen Teil der für den Personalbereich, den Beratungsaufwand und die IKT erlassenen Vorgaben gegebenenfalls im übrigen Funktionsaufwand zu erbringen. Erst die Eingaben zum Voranschlag 2011 und zum Finanzplan 2012-2014 werden Klarheit verschaffen, wie hoch diese Einsparungen insgesamt sein werden (Details siehe Ziff. 2.2.26).

1.2.3.4 Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung

Das Projekt Aufgabenüberprüfung (AÜP) blickt bereits auf eine mehrjährige Geschichte zurück (die wichtigsten Etappen sind nachgezeichnet in Anhang 2). Verzögerungen erfuhr es u.a. aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Notwendigkeit, 2008/2009 rasch wirksame Massnahmen zur Konjunkturstabilisierung zu ergreifen. Im Rahmen der jetzt wieder in den finanzpolitischen Fokus rückenden Haushaltskonsolidierung wird die AÜP aber zu einem tragenden Element der Sanierungsstrategie. Der Bundesrat beschloss daher im Herbst 2009 eine Zweiteilung der AÜP:

Zentral sind weiterhin grössere Aufgabenverzichte und grundlegende Aufgabenreformen. Sie erfordern eine entsprechende Vorbereitungszeit, benötigen einen adäquaten, auf die einzelnen Massnahmen zugeschnittenen Fahrplan und sollen dem Parlament in eigenen Vorlagen unterbreitet werden. Um eine Gesamtsicht auch zu diesen Massnahmen zu ermöglichen, hat der Bundesrat zusammen mit dem Vernehmlassungsbericht zum KOP 11/13 einen Bericht zur Umsetzungsplanung der AÜP veröffentlicht, in welchem die Massnahmen mit mittelfristigem Umsetzungshorizont kurz umschrieben sind.

Die AÜP soll aber auch schon kurzfristig zur Konsolidierung des Haushalts beitragen. Die im Rahmen des KOP 11/13 zu beschliessenden Massnahmen der AÜP müssen insbesondere drei Anforderungen erfüllen:

 Sie müssen rasch umgesetzt werden können. Das impliziert, dass gesetzliche Anpassungen die Ausnahme bleiben und die Massnahmen mit sogenannten «Sparaufträgen» (s. Ziff. 2.1) beschlossen werden können. Wo dennoch Ge-