Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht

2.2 Massnahmen des Bundesgesetzes über das Konsolidierungsprogramm 2011-13 (KOP 11/13)

2.2.1 Teuerungskorrektur

Heutiger Zustand

Die Teuerung fällt in den Jahren 2009 und 2010 wesentlich tiefer aus als im langjährigen Durchschnitt. In der Finanzplanung 20112013 wurde diesem Umstand aber erst bei denjenigen Ausgabenpositionen Rechnung getragen, die auf volkswirtschaftlichen Eckwerten beruhen, so bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen oder den Passivzinsen. Namentlich im Bereich der ungebundenen Ausgaben wurde in den vergangenen Jahren sowohl in der Finanzplanung als auch in den mehrjährigen sektoriellen Finanzbeschlüssen indes stets eine Teuerung von 1,5 Prozent unterstellt. Dies wurde bis heute nicht korrigiert.

Im Finanzplan vom 19.08.2009 eingestellte Mittel (in Mio.)

Die Teuerungskorrektur wurde auf der Basis des Finanzplanjahrs 2011 berechnet. In diesem Jahr war der tieferen Teuerung bei Ausgabenpositionen in der Gesamthöhe von 22 Milliarden noch nicht Rechnung getragen worden.

Massnahme

Mit einer Teuerungskorrektur von durchschnittlich 2,2 Prozent auf den Krediten, bei denen die Teuerung nicht automatisch berücksichtigt wird, soll wieder eine symmetrische Behandlung sämtlicher Ausgabenpositionen erreicht und ein ungewollter realer Ausbau vermieden werden. Die Teuerungskorrektur wurde vom Bundesrat als Globalvorgabe an die Departemente beschlossen. In begründeten Fällen konnten diese somit bei einzelnen Krediten auf die Korrektur ganz oder teilweise verzichten, wobei die Mindereinsparungen auf anderen Krediten zu kompensieren waren, z.B. durch Massnahmen der Aufgabenüberprüfung. Bei vollständiger Umsetzung der Teuerungskorrektur hätten die Einsparungen gegenüber dem Finanzplan 20112013 524 Millionen betragen. Durch die Setzung von Schwerpunkten wird dieser Betrag auf 474 Millionen reduziert (er dürfte in der Botschaft zum KOP 11/13 eine weitere Anpassung erfahren).

Entlastung gegenüber dem Finanzplan vom 19.08.2009 (in Mio.) FP 2011 FP 2012 FP 2013

473,0 473,0 473,0

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 20112013, Ziffer 1: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197411 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1.

11 SR 611.010