Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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Zielsetzung
Die Teuerungskorrektur ist ein zentrales Element des KOP 11/13. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich die veränderte Konjunkturlage asymmetrisch auf die Planung von Einnahmen und Ausgaben auswirkt: Während im Budgetierungs- und Finanzplanungsprozess die Einnahmen und die gebundenen Ausgaben wie Passivzinsen oder Beiträge an die Sozialversicherungen fortlaufend an die neuen konjunkturellen Eckwerte angepasst werden, wird insbesondere bei den ungebundenen Ausgaben eine konstante Teuerung von 1,5 Prozent angenommen. Da die effektive Teuerung in den Jahren 2009 und 2010 voraussichtlich jedoch deutlich tiefer liegen wird, führte dies zu einem ungewollten realen Ausbau. Gleichzeitig ist die tiefere Teuerung infolge der damit verbundenen Mindereinnahmen einer der Gründe dafür, dass sich im Finanzplan 20112013 eine strukturelle Lücke zu öffnen beginnt.
Die im KOP 11/13 vorgesehene Teuerungskorrektur setzt dort an: Ziel ist die Reduktion der bereitgestellten Geldmittel, sodass die reale Entwicklung gegenüber dem alten Finanzplan unverändert bleibt und die strukturelle Lücke entsprechend verkleinert werden kann.
Diese Reduktion betrifft auch Kredite, für die in der Finanzplanung nominell stabile oder rückläufige Beträge eingestellt sind. Die geplanten Ausgaben setzen sich immer aus der real vorgesehenen Entwicklung sowie der erwarteten Teuerung zusammen. Wird wie in der Vergangenheit mit einer positiven Teuerung gerechnet, so entspricht eine nominelle Stabilisierung einzelner Ausgabenpositionen einem realen Abbau. Dieser geplante reale Abbau kann nur realisiert werden, wenn auch die nominell stabilen oder rückläufigen Kredite der aktuellen (niedrigeren) Teuerung angepasst werden.
Einnahmenseite
Zwischen der Entwicklung der Bundeseinnahmen und der Teuerung besteht ein enger Zusammenhang. Diese Beziehung wurde letztmals in einer Studie aus dem Jahr 200512 detailliert untersucht. Mit Hilfe konzeptioneller Überlegungen zu einzelnen Steuerarten sowie ökonometrischer Analysen wurde aufgezeigt, dass die Gesamteinnahmen auf einen Inflationsanstieg von 1 Prozent langfristig mit einer Steigerung von bis zu 0,85 Prozent und somit leicht unterproportional reagieren. Dahinter verbergen sich allerdings grosse Unterschiede zwischen den geschätzten Elastizitäten der einzelnen Einnahmenarten bezüglich der Preisentwicklung.
Am grössten ist der Teuerungseinfluss bei den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer natürlicher Personen. Die progressive Ausgestaltung der Steuertarife führt bei einem nominellen Wachstum der Einkommen in der heute noch geltenden Ordnung zu einem überproportionalen Anstieg der Steuereinnahmen. Empirische Schätzungen veranschlagen den langfristigen Elastizitätsfaktor auf 1,4. Der Ausgleich der kalten Progression wird in Zukunft (ab 2011) jedoch jährlich gewährt. Dadurch wird die Reaktion dieser Steuereinnahmen auf eine Inflationserhöhung deutlich kleiner: Die Inflation führt auch langfristig nicht mehr zu einer Progression in den Steuertarifen, wodurch sich der Elastizitätsfaktor auf eins reduzieren wird.
12 Ökonomenteam EFV (2005): Bundeshaushalt und Inflation, Working Paper Nr. 9. http://www.efv.admin.ch/d/downloads/grundlagenpapiere_berichte/arbeiten_oekonomente am/workingpapers/Working_Paper_9_d.pdf