Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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Eine enge Beziehung zwischen Inflation und Einnahmen besteht ebenfalls bei den Unternehmensgewinnsteuern sowie der Mehrwertsteuer. Die direkte Bundessteuer juristischer Personen basiert auf einem proportionalen Steuertarif, der auf den Unternehmensgewinnen erhoben wird. Die Entwicklung dieser Einnahmenart hängt daher a priori von der Reaktion der Unternehmensgewinne auf einen Inflationsanstieg ab. Bei einer kosteninduzierten Inflation, bei der die Mehrheit der Unternehmen die Kostensteigerungen nicht vollständig auf die Kundinnen und Kunden überwälzen können, dürften die Einnahmen – zumindest real – sinken, während bei einer nachfrageseitig bedingten Teuerung die steuerbaren Gewinne und damit die Einnahmen überproportional steigen dürften. Zwar konnte empirisch kein signifikanter Zusammenhang zwischen den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer juristischer Personen und der Inflationsentwicklung nachgewiesen werden, aber aufgrund der geschilderten konzeptionellen Überlegungen erscheint langfristig eine proportionale Reaktion dieser Einnahmen durchaus plausibel. Auch die Mehrwertsteuereinnahmen dürften langfristig – bei einer gleichmässigen Teuerung über alle Wirtschaftssektoren – mit einem Elastizitätsfaktor von eins auf die Inflationsentwicklung reagieren: Erhöht sich die steuerpflichtige Wertschöpfung infolge eines allgemeinen Anstiegs des Preisniveaus, nehmen aufgrund des proportionalen Steuertarifs die Einnahmen relativ im gleichen Umfang zu.

Anders verhält es sich bei den Steuerarten, die der Bund nicht auf Preisen, sondern auf Mengen, z.B. pro kg, Liter oder Stück erhebt. Zu diesen mengenabhängigen Einnahmenarten zählen die Mineralöl- sowie die Tabaksteuer, die Einfuhrzölle und die Verkehrsabgaben, welche bis zu 20 Prozent zu den Gesamteinnahmen beitragen. Preissteigerungen haben bei dieser Einnahmenkategorie keinen direkten Einfluss auf die Steuereinnahmen.

Bei der einnahmenseitigen Budgetierung und Finanzplanung werden jeweils die aktuellen Inflationsprognosen implizit berücksichtigt. Massgebend für die Einnahmenschätzungen sind insbesondere die erwartete Entwicklung des nominellen Bruttoinlandprodukts sowie der nominellen Einkommen. Veränderungen der entsprechenden Deflatoren führen daher fortlaufend zu Korrekturen bei den Einnahmenschätzungen. Einzig bei den mengenabhängigen Steuerarten sowie der Verrechnungssteuer – hier wird ein langfristiger Mittelwert budgetiert – wird die Entwicklung von Preiskomponenten nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zu den meisten Ausgabenkomponenten macht sich die Teuerungsentwicklung bei den Einnahmen allerdings erst mit einer zeitlichen Verzögerung bemerkbar. Insbesondere bei der direkten Bundessteuer ist die zeitverzögerte Inflationswirkung stark ausgeprägt: Aufgrund des Veranlagungs- und Bezugsverfahrens dauert es ein (juristische Personen) bis zwei Jahre (natürliche Personen) bis sich eine inflationsbedingte Änderung der Gewinne und Einkommen bei den Bundeseinnahmen bemerkbar macht. Die tieferen Teuerungsannahmen in der aktuellen Planung für die Jahre 2009 und 2010 werden sich bei der direkten Bundessteuer somit erst im Finanzplanjahr 2012 vollständig auf die Einnahmen auswirken.

Ausgabenseite

Während die sich geänderten Teuerungserwartungen auf der Einnahmenseite unmittelbar und nur leicht unterproportional auf die Einnahmenschätzungen niederschlagen, spielt dieser Automatismus auf der Ausgabenseite nur teilweise: