Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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Die stark gebundenen Ausgaben des Bundes (Finanzplan 2011: 30,1 Mrd. bzw. knapp 50 % des Bundeshaushalts) werden in der Planung – soweit eine Anpassung an die Teuerung tatsächlich vorgesehen ist13 – jeweils automatisch an die aktuellen konjunkturellen Eckwerte angepasst und widerspiegeln damit jeweils die zum Zeitpunkt der Verabschiedung von Voranschlag und Finanzplan aktuellen Prognosen. Sie werden daher aus der Teuerungskorrektur des KOP 11/13 ausgeklammert. Dies betrifft namentlich folgende Ausgabenpositionen:
– Passivzinsen (3,8 Mrd.)
– Finanzausgleich (3,0 Mrd.)
– Anteile Dritter an Bundeserträgen (7,6 Mrd.)
– Beiträge an Sozialversicherungen (15,7 Mrd.)
Die tiefere Teuerung wirkt sich auch auf den Personalaufwand (5,0 Mrd.) aus. Hier besteht allerdings kein Automatismus, sondern gemäss Artikel 16 des Bundespersonalgesetzes ist dem Bundespersonal ein «angemessener Teuerungsausgleich» auszurichten, was dem Bundesrat gewisse Entscheidspielräume öffnet. Für 2010 ist dem Personal ein Teuerungsausgleich von 0,6 Prozent gewährt worden, für 2011 sollen 0,5 Prozent eingestellt werden. Die kumulierte Entlastung gegenüber früheren Planungen beträgt somit 1,9 Prozent. Diese Anpassung erfolgt bei den Querschnittsmassnahmen im Personalbereich (siehe Ziff. 2.2.23).
Der Bundeshaushalt enthält im Weiteren eine Reihe von Ausgabenpositionen, bei denen die Teuerungsentwicklung entweder nicht von Bedeutung ist oder in der Planung nicht berücksichtigt werden kann (5,9 Mrd.). Diese wurden von der Teuerungskorrektur ebenfalls ausgenommen. Nachfolgend sind exemplarisch die Wichtigsten darunter aufgeführt:
– Pflichtbeiträge an internationale Organisationen (1,5 Mrd.)
– Unterbringungsbeiträge für Liegenschaften im Eigentum des Bundes (0,3 Mrd.)
– jährliche Einlagen in den Fonds für die Eisenbahngrossprojekte (1,5 Mrd.)
– allgemeine Strassenbeiträge (0,4 Mrd.)
– Kantonsbeiträge im Asylbereich (0,7 Mrd.)14
Nicht an die tiefere Teuerung angepasst wurden bislang jedoch die Ausgaben, die über mehrjährige Finanzbeschlüsse (13,3 Mrd.) gesteuert werden. Bei der Festlegung der (in der Regel) vierjährigen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen wurde in der Vergangenheit, ausgehend von einer durchschnittlichen Teuerungsrate von 1,5 Prozent jeweils eine bestimmte reale Ausgabenentwicklung angestrebt. Bei
13 Dies ist beispielsweise bei den Mitteln für den Härteausgleich (NFA) nicht der Fall.
14 Der grösste Teil der Ausgaben im Asylbereich entfällt auf die pro sozialabhängige Person an die Kantone zu entrichtende Globalpauschale. Diese setzt sich zusammen aus einem Anteil für die Miete, einem Anteil für die Sozialhilfe- und Betreuungskosten und einem Anteil für die Krankenkassenprämien, Selbstbehalte und Franchisen. Die beiden ersten Komponenten werden jeweils Ende Jahr dem Stand des Landesindexes für Konsumentenpreise angepasst. Da der Ressourcenbedarf im Asylbereich viel stärker von anderen Faktoren, namentlich dem Mengengerüst, abhängig ist, macht eine vorgezogene Teuerungskorrektur hier aber keinen Sinn. Die tiefere Teuerung dürfte – ceteris paribus – dennoch gewisse Entlastungen zur Folge haben.