Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht
Beiträge jedoch teilweise auch zur Finanzierung von Sachaufwand eingesetzt werden, beträgt hier die Teuerungskorrektur 2 Prozent.
– Insbesondere beim Rüstungsaufwand sowie bei Ausgaben für Informatikinvestitionen und Fahrzeuge stellen die Ausrüstungspreise den relevanten Indikator dar. Dies trifft für 9 Prozent der Ausgaben zu. Da die Ausrüstungspreise im Vergleich zur Planung 2009/2010 etwas weniger stark zurückgehen dürften als der LIK, wird die Teuerungskorrektur auf den betreffenden Krediten auf 2 Prozent beschränkt.
Ergebnis
Insgesamt betragen die maximalen Korrekturen aufgrund der tieferen Teuerung somit 524 Millionen. Der Bundesrat hat diese Kürzungen jedoch als Globalvorgabe beschlossen. Die Departemente haben daher die Möglichkeit, sie durch Massnahmen der Aufgabenüberprüfung zu ersetzen. In welchem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, ist derzeit noch offen. Fest steht heute schon, dass das VBS die Betriebsausgaben der Armee von der Teuerungskorrektur ausnimmt und stattdessen den Sparauftrag im Bereich des Rüstungsmaterials (siehe Ziff. 2.2.5) entsprechend erhöht. Dadurch reduziert sich die Teuerungskorrektur im VBS von rund 70 auf gut 20 Millionen. Unter diesen Voraussetzungen verteilt sich die Teuerungskorrektur vorläufig wie folgt auf die Departemente:
EDA: 29 Millionen
EDI: 94 Millionen
EJPD: 7 Millionen
VBS: 21 Millionen
EFD: 24 Millionen
EVD: 134 Millionen
UVEK: 164 Millionen
Total: 473 Millionen
Am stärksten betroffen sind die Aufgabengebiete Verkehr (149 Mio.), Bildung und Forschung (124 Mio.) sowie Landwirtschaft (86 Mio.). In Anhang 1 sind sämtliche Kredite mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen aufgelistet, die von der Teuerungskorrektur betroffen sind. Flankierend dazu wird bei den nachfolgend dargestellten Sparaufträgen auf die Auswirkungen der Teuerungskorrektur hingewiesen, soweit diese den Betrag von 2 Millionen übersteigt. Nochmals sei aber darauf aufmerksam gemacht, dass damit keine reale Kürzung verbunden ist, sondern vielmehr ein ungewollter realer Ausbau vermieden und wieder die symmetrische Behandlung mit den Krediten erreicht wird, die in der Budgetierung automatisch der tieferen Teuerung angepasst werden. Nur wenn die Teuerung 2010 deutlich höher als die prognostizierten 0,8 Prozent ausfallen sollte, käme die Massnahme einer realen Kürzung gleich. Der Bundesrat wird die Auswirkungen im Lichte der neuen Konjunkturprognosen Anfang Juni nochmals überprüfen.