Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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Fürsorgeverrechnung Liechtenstein
Die Schweiz (Kantone) und das Fürstentum Liechtenstein stellen sich gegenseitig Rechnung für Sozialhilfeleistungen an Bürger des jeweils anderen Staates. Dieses Verrechnungsprozedere wird seit Jahren so praktiziert, auch wenn zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Bund kein Abkommen existiert, welches die gegenseitigen Verrechnungen der Sozialhilfeleistungen regelt. Die Rückerstattungen erfolgen von Liechtenstein an die Kantone bzw. vom Bund an Liechtenstein. Zwischen dem Bund und den Kantonen erfolgen keine Ausgleichszahlungen, sodass der Bund durch diese Praxis die Kantone von Sozialhilfekosten entlastet. Nach der Aufhebung dieser gegenseitigen Verrechnung wird der Bund keine Rückerstattungen an Liechtenstein mehr leisten. Auch die Kantone werden ihre Sozialhilfeunterstützungen für ordentlich in der Schweiz angemeldete Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen aus dem Fürstentum Liechtenstein künftig nicht mehr verrechnen können. Aus diesem Grund entstehen für die Kantone zusätzliche Kosten von insgesamt rund 50 000 Franken.
Einschränkung für neue Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug
Der Kredit für Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug wird für 2011 auf 1,6 Millionen, für 2012 und 2013 auf je 1,4 Millionen gekürzt. Damit kann der Bund seine Beiträge für bewilligte Gesuche abgelten und die bereits eingereichten Gesuche zur Risikobeurteilung/Monitoring von gefährlichen Straftäterinnen und -tätern sowie neuen Therapieformen für Gewalt- und Sexualstraftäterinnen und -täter genehmigen. Der neue Finanzrahmen ist einzuhalten. Weitere Gesuche können zwar entgegengenommen und bearbeitet werden, finanzielle Zusagen für 2011 bis 2013 können aber lediglich bei Reduktionen bei den beiden obigen Kategorien bewilligt werden.
Bibliothekskredit Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung
Die Kürzung wird mit Hilfe einer Prioritätensetzung (nach geografischen Gebieten und nach Sachgebieten) bei den Neuanschaffungen vorgenommen. Trotz dieser Massnahme wird es weiterhin möglich bleiben, eine aktuelle Sammlung zu den geografischen Gebieten zu behalten, die das breite Publikum oder die Fachinstitute am meisten interessieren (europäische und amerikanische Rechtsordnungen). Die Aktualität der gesamten Sammlung, vor allem in Bezug auf die afrikanischen und asiatischen Länder kann dagegen nicht mehr gewährleistet werden. Die Kürzungen bei den Neuanschaffungen werden zur Folge haben, dass weniger Bücher gebunden werden. Das geringere Bestellvolumen der Bibliothek wird sich auf alle Funktionen, die sich mit der Bearbeitung der Bücher befassen, auswirken. Der Abbau von Aktivitäten wird eine Neuorganisation der Bibliotheksdienste und die Einsparung einer Vollzeitstelle nach sich ziehen.
Massnahmen im Bundesamt für Metrologie
Der Messplatz Spurenanalyse von Gasen des METAS dient der Prüfung von kleinsten Verunreinigungen in Referenzgasen. Aufgrund des geringen und stagnierenden Ertrags des Messplatzes wird auf die Investition in ein neues teures und arbeitsinten-