Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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Bereits mit dem Entlastungsprogramm 2003 (EP 03) wurde dem Verteidigungsbereich ein mehrjähriger Ausgabenplafond zugestanden. Damit konnten  aufgrund der erhöhten Flexibilität und Planungssicherheit  die Kürzungsvorgaben besser aufgefangen werden. Mit dem Entlastungsprogramm 2004 (EP 04) wurde der Plafond aus dem EP 03 abgelöst und bis Ende 2008 neu festgelegt. 2007 verlängerte das Parlament im Rahmen des Entwicklungsschritts 2008/11 den Ausgabenplafond für weitere drei Jahre bis Ende 2011.

Durch die erhöhte Flexibilität können die am Jahresende resultierenden Kreditreste auf die Folgejahre übertragen werden. Von dieser Regelung wurde in den vergangenen Jahren rege Gebrauch gemacht. In den Jahren 20052008 resultierten im Armeebereich rund 650 Millionen Kreditreste, welche entweder zur Kompensation von Nachtragskrediten herangezogen oder im Rahmen der Budgetprozesse auf Folgejahre übertragen wurden. Insgesamt wurden 265 Millionen der Kreditreste in den Jahren 20062008 eingesetzt; die Verwendung von rund 380 Millionen ist für die Jahre 2010 und 2011 geplant.

Vorgesehen ist, den laufenden Ausgabenplafond 20092011 durch einen neuen Ausgabenplafond für die Jahre 20102015 zu ersetzen. Bei der Bemessung des Plafond werden die Sparvorgaben aus dem Konsolidierungsprogramm 2011/13 und die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen (u. a. Einsparungen im Rahmen der Budgetprozesse) berücksichtigt. Der neue Ausgabenplafond der Armee wird einen Umfang von 26,854 Milliarden umfassen.

Herleitung des Ausgabenplafonds der Armee 2010–2015 Finanzierungswirksamer 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Total Ausgaben Aufwand und Investitionen plafond 2010–2015 (in Mio.)

Finanzplan vom 19.8.2009

V-Bereich (VE 525) 4 184 4 233 4 060 4 107

Kürzungen aus KOP -98 -98 -118

armasuisse Immobilien

(VE 543) 388 421 402408

Kürzungen aus KOP -13 -13 -10 Total 4 572 4 542 4 351 4 386 4 434 4 482 26 767 Kreditreste 200987

Ausgabeplafond der Armee 26 854

Prämissen

Für den neuen Ausgabenplafond wird die entsprechende gesetzliche Grundlage im Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes21 einer Änderung unterzogen. Damit soll der laufende Plafond abgelöst und bis zum Abschluss der Umsetzung des Konsolidierungsprogramms 201113 und der mittelfris-

21 SR 611.010