Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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– Entlastungen von Aufgaben, die bisher vom V-Bereich resp. der armasuisse Immobilien wahrgenommen werden

– Verschiebungen von Aufgaben in den V-Bereich resp. die armasuisse Immobilien

– Übertragung von neuen Aufgaben an den V-Bereich resp. die armasuisse Immobilien

– Mehrausgaben infolge Anpassungen rechtlicher Rahmenbedingungen

– Kürzungen infolge Anpassungen rechtlicher Rahmenbedingungen

– ausserordentliche Einsätze der Armee mit bedeutsamen finanziellen Konsequenzen (z. B. grosse Natur- oder Grosstechnologiekatastrophen, zusätzlicher Einsatz an der Schweizer Grenze zur Unterstützung des Grenzwachtkorps, eine über einen längeren Zeitraum andauernde Erhöhung der Einsatzbereitschaft [Existenzsicherung und Friedensförderung] bzw. der Grundbereitschaft)

– Abweichung der Teuerung 2010-2015 gegenüber den Annahmen im jeweiligen Voranschlag um mehr als einen Prozentpunkt

Ausserdem wirken zusätzliche Einnahmen aus Liquidationen (Abbau nicht mehr benötigter Waffensysteme, Armeematerial) und Immobilien sowie Erträge aus Vermietungen, die über den in der Finanzplanung vom 19. August 2009 eingestellten Werten liegen, plafonderhöhend. Mindererträge wirken sich plafondsenkend aus bzw. werden mit den Kreditrestübertragungsbegehren verrechnet.

Rein technische Verschiebungen wie Dezentralisierungen von zentral eingestellten Krediten auf die Departemente oder Lohnmassnahmen wie auch die Umsetzung von Entscheiden im IKT-Bereich führen ebenfalls zu Anpassungen des Ausgabenplafonds und werden vom Bundesrat im Rahmen der jeweiligen Budgetprozesse vorgenommen.

Schliesslich kann auch die Weiterentwicklung der Armee Anpassungen des Ausgabenplafonds nach sich ziehen.