Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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Die Kürzung hat auf das BIE keinen Einfluss, da die DEZA – zusätzlich zu den schon heute ausgerichteten Beiträgen von jährlich 100 000 Franken – ab 2012 den bisherigen Beitrag des SBF übernehmen wird. Dies jedoch ohne zusätzliche Mittel.
Verzicht auf Beitrag zur Chancengleichheit an Fachhochschulen
Die Fachhochschulen sorgen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben namentlich für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern (FHSG, Art. 3 Abs. 5 lit. a). Wie schon in den vorangehenden Perioden hat der Bundesrat in seiner Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 20082011 erneut Massnahmen für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter bei den Studierenden, im Mittelbau, bei den Dozierenden sowie beim administrativen und technischen Personal vorgeschlagen. Da dieses Ziel in praktisch allen Studienbereichen erreicht worden ist, wird von einer weiteren Förderung abgesehen.
Die Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit werden zum Grossteil von den Kantonen finanziert. Diesen steht es frei, die Reduktion der Bundesbeiträge aufzufangen oder den Umfang der geförderten Programme einzuschränken.
Verzicht auf Beiträge an Berufsbildungskampagnen
Das BBT wird die im Jahr 2006 gestartete Kampagne «berufsbildungplus.ch» nicht mehr in Eigenregie weiterführen. Insbesondere wird auf die Plakatkampagnen verzichtet. Der Aufbau eines einheitlichen Berufsbildungsauftritts soll jedoch nicht verloren gehen. So wird der bestehende Internetauftritt aktuell gehalten und die inzwischen erreichten zahlreichen Eigeninitiativen von Kantonen und Wirtschaftsverbänden sollen weiter auf das erarbeitete Material zugreifen können.
Auswirkungen anderer Massnahmenpakete des KOP 11/13
Die in der oben stehenden Tabelle aufgeführten Beträge der Finanzplanung 20112013 erfahren auch Kürzungen aufgrund der Kompensation der vorgezogenen Massnahmen aus der 2. Stufe des Stabilisierungspakets sowie der Korrektur der Teuerung (vgl. Ziff. 1.2.3.1 und 2.2.1). Insgesamt wirkt sich damit das KOP 11/13 wie folgt auf die betrachteten Kredite im Bildungsbereich aus:
FP 2011 FP 2012 FP 2013
Kompensation vorgezogener Investitionen 9,0 9,0
Teuerungskorrektur 60,1 60,1 60,1
Sparauftrag 20,9 30,8 30,8
Total 90,0 99,9 90,9
Die vorgezogenen Investitionen fallen vollumfänglich im ETH-Bereich an. Ausserdem ist er von der Teuerungskorrektur im Umfang von 44 Millionen p.a. betroffen. Ohne Teuerungskorrektur würde der Beitrag des Bundes an den ETH-Bereich einen ungewollten realen Ausbau erfahren (siehe auch Ziff. 2.2.1).