Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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Wirkung auf die Entwicklung dieser Bruttokosten in der Grössenordnung von mindestens 400 bis gegen 500 Millionen. Da der Bundesbeitrag durch die prozentuale Beteiligung an diesen Kosten an deren Entwicklung gekoppelt ist, kann davon ausgegangen werden, dass der geringere Kostenanstieg eine Entlastungswirkung von 7,5 Prozent der gesamten Kostendämpfung auf den Bundeshaushalt haben wird. Bei einer vorsichtigen Annahme betreffend Höhe und Entwicklung der Entlastung bei den Gesundheitsausgaben entspricht die Einsparung im Bundeshaushalt den in der obenstehenden Tabelle ausgewiesenen Werten von 32 bis 36 Millionen pro Jahr.

Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Die Kantone gewähren Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen (Art. 65 KVG). Dank des gedämpften Anstiegs der Gesundheitskosten ist auch bei den Kantonen von einem geringeren Anstieg ihrer Beiträge an die Prämienverbilligung auszugehen. Im Übrigen ändern die genannten Massnahmen nichts an der Festlegung des Bundesbeitrags an die IPV. Diese erfolgt wie bisher und beträgt 7,5 Prozent der Bruttokosten in der OKP.