Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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streicht der Bundesrat seinen Willen, das Bundesengagement in diesem Politikbereich mittelfristig zu beenden.

Auswirkungen

Durch die Kürzung der Finanzhilfen werden keine Lasten auf die Kantone abgewälzt. Der Bund reduziert damit lediglich sein freiwilliges Engagement in einem Bereich in der Zuständigkeit der Kantone.

Auch für die bestehenden Einrichtungen der Kinderbetreuung hat die Massnahme keine negativen Auswirkungen. Bevor die Finanzhilfen gemäss geltendem Gesetz gewährt werden, müssen die Einrichtungen belegen, dass die langfristige Existenzfähigkeit der Strukturen gegeben ist. Eine Evaluation des Impulsprogramms hat ergeben, dass 94 Prozent der Einrichtungen für die familienexterne Kinderbetreuung nach dem Ende der Subventionierung durch den Bund weiter existieren. Die Massnahme gefährdet somit die finanzielle Stabilität der bestehenden Institutionen nicht.