Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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Rechtliche Voraussetzungen
Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 20112013, Ziffer 1: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197438 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 13.
Reduktion Pauschale Anhörungskosten Hilfswerkvertreter
Artikel 30 Absatz 1 AsylG besagt, dass zugelassene Hilfswerke eine Vertreterin oder einen Vertreter zur Anhörung über die Asylgründe nach Artikel 29 AsylG entsenden. Die Hilfswerke werden für ihre Mitwirkung bei der Anhörung mit einer Pauschale entschädigt (Art. 94 Abs. 2 AsylG). Deren Höhe ist in Artikel 80 Absatz 2 AsylV 2 festgelegt. Die Pauschale wird der Teuerung angepasst. 2008 betrug sie 258.30 Franken und per 1. Januar 2009 wurde sie auf 305.00 Franken erhöht. Angepasst (Realerhöhung) wurde sie auf Ersuchen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), um die anteilsmässigen Mehrkosten zu decken, die sich aus der Erhöhung der durchschnittlichen Anhörungsdauer von 3 auf 3,5 Stunden ergaben.
Die vorliegende Massnahme dient dazu, den Pauschalbetrag erneut an das reduzierte vorherige Niveau von 2008 anzupassen, was einer Verringerung der durchschnittlichen Anhörungsdauer um eine halbe Stunde entspricht. Tatsächlich wird die durchschnittliche Anhörungsdauer aufgrund bereits umgesetzter Massnahmen (Verfahrensqualität) sinken; ferner kann die SFH bei der Revision und der Rückübersetzung des Anhörungsprotokolls auf die Anwesenheit eines Hilfswerks verzichten.
Der Pauschalbetrag, in welchem der Teuerungsausgleich inbegriffen ist, wird sich somit 2011 auf 264.66 Franken, 2012 auf 269.41 Franken und 2013 auf 274.25 Franken belaufen. Die Berechnung beruht auf 12 000 Anhörungen pro Jahr.
Diese Massnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das System der Anhörung in Anwesenheit eines Hilfswerks aufrechterhalten wird. Der Entwurf für eine Teilrevision des AsylG schlägt nämlich die Aufgabe dieses Systems vor, um es durch die Finanzierung einer Beratung in Verfahrensfragen und Chancenevaluation zu ersetzen. Da der Systemwechsel haushaltsneutral sein muss, müssen die vorgeschlagenen Einsparungen bei den Rechtsberatungskosten ebenfalls berücksichtigt werden und diese Kosten dürfen demzufolge die für die reduzierten Pauschalen vorgesehenen Gesamtbeträge nicht übersteigen.
Modellvorhaben im Bereich berufliche Integration vorläufig Aufgenommener
Der Bund richtet kantonalen Stellen (oder von den Kantonen bezeichneten Stellen) Beiträge an die Integration sowohl von Ausländerinnen und Ausländern (jährlich 16 Mio.) als auch von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen (jährlich rund 30 Mio.) in Form von Integrationspauschalen aus. Die Kantone sind primär für die Umsetzung der Integrationsförderung zuständig. Zudem unterstützt der Bund Modellvorhaben bzw. Projekte von nationaler Bedeutung im Bereich der Integrations-