Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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förderung. Darunter fallen auch spezifische Projekte im Bereich der beruflichen Integration vorläufig Aufgenommener.

Für die Jahre 2012 und 2013 soll auf einen Teil dieser Beiträge des Bundes an Modellvorhaben im Bereich berufliche Integration vorläufig Aufgenommener verzichtet werden. Für Projekte im Jahr 2011 sind bereits Zusagen zur Projektunterstützung erfolgt. Zudem sind weitere Vorarbeiten im Hinblick auf künftige Projektausschreibungen geleistet worden. Aus diesem Grund und da bereits laufende Modellvorhaben auch in den Jahren 2012 und 2013 weitergeführt werden, kann nicht auf die gesamten Mittel Massnahmen zur Integration vorläufig Aufgenommener verzichtet werden, sondern auf jährlich je 0,7 Millionen. Dies erfordert einen Verzicht auf die Unterstützung von Projekten zur beruflichen Integration, die sich ausschliesslich an die Zielgruppe der vorläufig Aufgenommenen richten.

Die Massnahme hat insofern Auswirkungen auf die Kantone, als dass keine zusätzlichen Pilotprojekte zur Förderung der Integration vorläufig Aufgenommener untersützt werden können. Es hat sich gezeigt, dass das frühzeitige Ergreifen von Massnahmen für den Erfolg der Integrationsförderung bedeutsam ist. In den ersten sieben Jahren ab Einreise werden allfällige Folgekosten (Sozialhilfe) allerdings noch vom Bund getragen, danach gehen diese zulasten des Kantons.

Verkürzung der Dauer des Asylverfahrens

Aufgrund der Ergebnisse des Projekts «Prozessanalyse und -optimierung» sollen Massnahmen zur effizienteren Gestaltung des Asylverfahrens ergriffen werden. Unter anderem sollen die Prozesse gestrafft und die Verantwortung für die Durchführung der Asylverfahren klarer zugewiesen werden (Anhörung und Entscheid durch dieselbe Person). Zudem soll die mündliche Entscheideröffnung noch vermehrt eingesetzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass bei 15 000 jährlichen Asylgesuchen im Jahr 2011 in 15 Prozent und ab 2012 (volle Wirkung) in 20 Prozent der Fälle die Verfahrensdauer um 30 Tage gesenkt werden kann. Wenn dies bei rund 3 000 Fällen umgesetzt werden kann, resultiert (bei einer Globalpauschale von 55 Fr. pro Tag) eine Einsparung von rund 5 Millionen.

Reduktion freiwilliger Beiträge an die internationale Zusammenarbeit

Gemäss Artikel 113 des Asylgesetzes beteiligt sich der Bund an der Harmonisierung der europäischen Flüchtlingspolitik auf internationaler Ebene sowie an der Lösung von Flüchtlingsproblemen im Ausland. Der Bund unterstützt dabei die Tätigkeit internationaler Hilfswerke und arbeitet namentlich mit dem UNHCR zusammen. Er leistet im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auch Beiträge an die «Nansen Medaille» und an das San Remo-Institut. Auf diese Beiträge wird künftig verzichtet. Ebenso kann auf den Teil des Beitrags an das International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) verzichtet werden, mit dem die Stelle des Generaldirektors finanziert wird (das jeweilige Herkunftsland finanziert dessen Lohn). Dies weil der Vertrag des Schweizer Generaldirektors beim ICMPD ausgelaufen ist. Der Kredit kann entsprechend um 0,45 Millionen gekürzt werden.