Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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Die Beiträge werden grundsätzlich im Rahmen von Programmvereinbarungen gesprochen. Die aktuelle Programmperiode läuft bis Ende 2011. Mit Einführung der NFA wurden die Bundesbeiträge um die anteiligen Finanzkraftzuschläge gekürzt. Die entsprechenden Mittel erhielten die Kantone im Rahmen der Ausgleichsgefässe zur freien Verwendung.

Obschon das Parlament diese Kredite mehrmals aufgestockt hat  namentlich um die bestehenden Altlasten (vor NFA) abzubauen  ist der Bundesrat im Rahmen seiner Prioritätensetzung zum Schluss gekommen, dass diese Aufgabe auch mit gekürzten Mitteln wahrgenommen werden kann. Dies auch deshalb, weil er noch Möglichkeiten zur effizienteren Steuerung und Abwicklung sieht: Während in der laufenden ersten Programmperiode die Subventionierung noch grösstenteils mittels Einzelverfügungen erfolgt, soll ab 2012 vermehrt zu einer Pauschalsubventionierung übergegangen werden, die mehr dem Geist der NFA entspricht. Rund 20 Prozent (1 Mio.) der angestrebten jährlichen Entlastung können durch eine Reorganisation beim Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) eingespart werden und bleiben damit ohne Einfluss auf die Verbundaufgabe. Bei den übrigen Einsparungen sind die Kantone zwar betroffen, sie haben aber die Möglichkeit, ihr Förderniveau den tieferen Bundesmitteln anzupassen.

Kulturelle Vorhaben

Im Bereich der Unterstützung kultureller Vorhaben entscheidet das Bundesamt für Kultur über die Höhe und den Zeitpunkt einer allfälligen finanziellen Unterstützung. Massgebend sind dabei einerseits die eingegangenen Beitragsgesuche inkl. Projektbeschriebe und Budgets, andererseits die jährlich verfügbaren Mittel. Durch eine verstärkte Prioritätensetzung bei der Gesuchsauswahl wird auch das gesenkte Beitragsvolumen die Unterstützung einzigartiger und innovativer Vorhaben erlauben.