Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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der Suchtprävention (Tabak und Alkohol) sowie zur Umsetzung der Globalen Strategie der WHO für Ernährung, Bewegung und Gesundheit eingesetzt.
Die im Kredit «Gesundheitsförderung und Prävention» eingestellten Mittel sind zu rund 50 Prozent durch internationale Verpflichtungen (v.a. WHO) gebunden. Bei den Abgeltungen für erbrachte Leistungen (z.B. Swisstransplant, Referenzlabors für die Überwachung übertragbarer Krankheiten, National Institute for Cancer Epidemiology and Registration) und den Beiträgen im Bereich der Gesundheitsförderung (z.B. Tuberkulose, Rheuma) besteht ein gewisser finanzieller Handlungsspielraum. Mit der Kürzung von 0,7 Millionen soll dieser Spielraum, der rund 8,5 Millionen pro Jahr beträgt, im Interesse der Bundesfinanzen genutzt werden. Der Bundesrat wird bei den im Voranschlag 2011 und im Finanzplan 2012-2014 umzusetzenden Einsparungen auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die Beiträge in einzelnen Bereichen bereits im Rahmen der Subventionsüberprüfung verringert wurden.
Die vorgesehenen Massnahmen haben keine Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden. Die Kürzungen führen zu einer Redimensionierung bundeseigener Präventionsprojekte allenfalls bis hin zu einem Verzicht auf einzelne Projekte sowie zu etwas geringeren Bundesbeiträgen an Aktivitäten Dritter in der Gesundheitsförderung und Prävention. Die Auswirkungen dürften deshalb begrenzt bleiben.