Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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der Sicherstellung der Funktionalität, der Verbesserung der Verfügbarkeit und der Verträglichkeit sowie der Sicherheit der bestehenden Nationalstrassen. Betroffen wären damit in erster Linie bereits stark belastete und bedeutende Netzabschnitte, was aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht erwünscht ist.
Bei den aus dem Infrastrukturfonds finanzierten Vorhaben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die negativen Auswirkungen der Massnahme nicht zuletzt dank der Pufferwirkung des Infrastrukturfonds besser aufzufangen. Gerade bei der Netzvollendung lassen sich Verzögerungen der Projekte durch Einsprachen und technische Schwierigkeiten erfahrungsgemäss nicht ausschliessen. So konnten in den ersten beiden Jahren des Infrastrukturfonds gesamthaft 279 Millionen nicht plangemäss für die Netzvollendung eingesetzt werden, was die Liquidität des Infrastrukturfonds temporär entsprechend verbesserte. Wenn auch diese Ausgaben zwangsläufig in späteren Jahren anfallen, schaffen die Verzögerungen doch Spielraum für die vorgeschlagene Einsparung von 20 Millionen ab 2013.
Sollte die Fondsliquidität im Zeitpunkt der Baureife konkreter Strassenprojekte trotzdem Steuerungsmassnahmen zur Kompensation der Einlagenkürzung nötig machen, so wird der Bundesrat diese primär durch ein Hinausschieben noch nicht begonnener Vorhaben der Netzvollendung umsetzen. Betroffen sein könnten insbesondere die Axenstrasse und verschiedene Projekte im Kanton Wallis.
Bei der Axenstrasse ist gegenwärtig das Ausführungsprojekt in Erarbeitung. Erste Vorarbeiten sind für 2012 vorgesehen. Da im Kanton Schwyz Widerstand gegen einzelne Projektelemente spürbar geworden ist, sind gewisse verfahrensbedingte Verzögerungen allerdings ohnehin nicht auszuschliessen. Bei der A9 im Kanton Wallis sind verschiedene Projekte bereits im Bau. Diese wären von der Etappierung nicht betroffen. Hingegen würden noch nicht begonnene Arbeiten zeitlich hinausgeschoben. Nicht im Vordergrund, aber nicht ausgeschlossen, ist eine zeitliche Verschiebung des Ausbaus der Nordumfahrung Zürich (Engpassbeseitigung), dies trotz der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorhabens.
Demgegenüber sollen die im Rahmen der zweiten Stufe des Stabilisierungspakets vorgezogenen Engpassbeseitigungen, die eine hohe Priorität geniessen, unter den Kürzungen der Einlage in den Infrastrukturfonds nicht leiden: die Ausbauten auf sechs Spuren der Abschnitte Härkingen-Wiggertal (A1/A2) und Blegi-Rütihof (A4) werden wie geplant in den nächsten Jahren vordringlich realisiert.
Auswirkungen anderer Massnahmenpakete des KOP 11/13
Die in der obenstehenden Tabelle aufgeführten Beträge stellen die Werte der aktuellen Finanzplanung dar. Diese werden aufgrund der Korrektur der Teuerung sowie der Kompensation der vorgezogenen Investitionen aus der 2. Stufe des Stabilisierungspakets noch angepasst (vgl. Ziff. 1.2.3.1 und 2.2.1). Insgesamt wirkt sich damit das KOP 11/13 wie folgt auf die jährliche Einlage in den Infrastrukturfonds aus:
FP 2011 FP 2012 FP 2013 Kompensation vorgezogener Investitionen 70 70 Teuerungskorrektur Infrastrukturfonds 27 2727
Sparauftrag 20
Total 97 9747