Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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2.2.16 Nationalstrassenbau

Heutiger Zustand

Der Nationalstrassenbau betrifft die Netzvollendung, die Engpassbeseitigung und den «übrigen» Ausbau. Dafür werden zweckgebundene Mittel aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) verwendet. Netzvollendung und Engpassbeseitigung werden über den Infrastrukturfonds finanziert, der «übrige» Ausbau (dieser erreicht zusammen mit dem Unterhalt einen Umfang von rund 1,2 Mrd. pro Jahr) über die SFSV direkt aus dem Bundesbudget.

Im Finanzplan vom 19.08.2009 eingestellte Mittel (in Mio.)

FP 2011 FP 2012 FP 2013

806/A8400.0100 Jährliche Einlage Infra-

strukturfonds 1 079 1 194 1 212

Massnahme

Über zeitliche Verschiebungen der aus dem Infrastrukturfonds finanzierten Vorhaben, insbesondere der Netzvollendung, soll der Bundeshaushalt ab 2013 um 20 Millionen entlastet werden.

Entlastung gegenüber dem Finanzplan vom 19.08.2009 (in Mio.)

FP 2011 FP 2012 FP 2013

806/A8400.0100 Jährliche Einlage Infra-

strukturfonds   20,0

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 20112013, Ziffer 1: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197441 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 16.

Etappierung des Nationalstrassenbaus

Mit der Einführung der NFA sind die Nationalstrassen per 2008 in die Verantwortung des Bundes übergegangen. Die Netzvollendung ist auch mit der NFA eine Verbundaufgabe von Kantonen und Bund. Zugleich wurde der Infrastrukturfonds in Kraft gesetzt. Letzteres brachte Änderungen bei der Finanzierung mit sich. Während der Ausbau  zusammen mit dem Unterhalt  im investiven Globalbudget des ASTRA enthalten ist, werden die Netzvollendung und die Engpassbeseitigungen aus dem Infrastrukturfonds finanziert.

Die Entlastung des Bundeshaushalts soll im Bereich der aus dem Infrastrukturfonds finanzierten Vorhaben, insbesondere der Netzvollendung, umgesetzt werden. Eine Kürzung der Mittel für den aus dem Bundesbudget finanzierten «übrigen» Ausbau wurde ebenfalls geprüft, aber aus Gründen der Minimierung der negativen Auswirkungen verworfen. Der «übrige» Ausbau sowie auch die Engpassbeseitigung dienen

41 SR 611.010